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Bauleitplanung der Stadt Hungen: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Berstädter Straße 11" im Stadtteil Utphe, Stadt Hungen

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 123/1 und 124/3 (jeweils teilweise), Flur 1, Gemarkung Utphe. Das Plangebiet befindet sich im Norden der Ortslage Utphe, es grenzt östlich an die Berstädter Straße an. Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von ca. 1.050 m2, es ist auf der nachfolgenden Abbildung dargestellt.

Abbildung:     Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Berstädter Straße 11" im Stadtteil Utphe (unmaßstäbliche Abbildung, genordet)

Ziel des Bebauungsplanes und Planverfahren

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Wohnhauses, im rückwärtigen Bereich der Berstädter Straße 11, zu schaffen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB i.V.m. dem beschleunigten Verfahren nach § 13 Abs.2 BauGB aufgestellt.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Es wird gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB, wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB gegeben.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit liegen der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Bebauungsplan mit den textlichen Festsetzungen und dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die Begründung zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom

Montag, 02. August 2021 bis

einschl. Freitag, 03. September 2021

in der Stadtverwaltung Hungen, Kaiserstraße 7, 35410 Hungen, Fachbereich Technische Dienste, Zimmer EG 07 zu den nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten:

Montag                08:00 - 12:30 Uhr

Dienstag              08:00 - 16:30 Uhrr

Mittwoch             07:00 - 12:30 Uhr

Donnerstag         14:00 - 18:00 Uhr

Freitag                  08:00 - 12:30 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung öffentlich aus, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.

Gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass sich die Öffentlichkeit in diesem Zeitraum an der angegebenen Stelle, auch über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann. Die Äußerung kann schriftlich erfolgen, wünscht ein Bürger die Protokollierung seiner Äußerung, so kann dies geschehen.

Aufgrund der Corona-Pandemie besteht aktuell nur eine eingeschränkte Erreichbarkeit der Stadtverwaltung. Bitte achten Sie bei Ihrem Besuch auf die aktuellen Regelungen hinsichtlich der Zugänglichkeit der Stadtverwaltung.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Unterlagen auch auf der Internetseite der Stadt Hungen „https://www.hungen.de/“ (Rubrik: Umwelt&Stadtentwicklung > Infrastruktur > Bebauungspläne im Verfahren) eingesehen und heruntergeladen werden können. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter „https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan/gemeinden-von-a-bis-z“.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) auch per E-Mail bei der Stadt Hungen (info@hungen.de) bzw. beim beauftragten Planungsbüro (R.Hofmann@Hofmann-Plan.de) unter Angabe des Betreffs „V+E Berstädterstraße 11“ vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Hungen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 6 BauGB).

Die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB wurden dem Planungsbüro Hofmann, aus 35410 Hungen übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

 

Hungen, 23.07.2021                                                                                                         Der Magistrat der Stadt Hungen

                                                                                                                                             gez. R. Wengorsch

                                                                                                                                             (Bürgermeister)