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Bauleitplanung der Stadt Hungen, Stadtteil Trais-Horloff Aufstellung des Bebauungsplans "Friedrich-Ebert-Straße 30"

Geltungsbereich und Ziel der Planung

Das Plangebiet befindet sich im Süden des StadtteilsTrais-Horloff. Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst in der Gemarkung Trais-Horloff, Flur 1 die Flurstücke 200/2, 202/1 (tw.) und 202/2 (tw.). Das Plangebiet besitzt eine Größe von ca. 0,28 ha.

Der Planbereich besteht u.a. aus dem innerörtlichen Grundstück Friedrich-Ebert-Straße 30. Aktuell ist das Plangebiet gem. § 34 BauGB zu beurteilen. Es erfolgt eine Nachverdichtung im Plangebiet, die eine ergänzende verkehrliche Erschließung erfordert, da nicht alle Grundstücksflächen über einen direkten Anschluss an öffentliche Verkehrsflächen verfügen werden. Daher ist das Planungserfordernis des § 1 (3) BauGB gegeben. Die Planung dient der städtebaulichen Nachverdichtung eines bisher wohnbaulich genutzten Areals und damit „Maßnahmen der Innenentwicklung“ i.S. des § 13a (1) BauGB.

Es ist vorgesehen, im Geltungsbereich des Bebauungsplans ein „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) festzusetzen. Die Stadt Hungen befürwortet die Schaffung von Wohnraum innerhalb der Ortslagen insbesondere durch eine maßvolle Nachverdichtung.

Die räumliche Lage des Plangebiets sowie die Abgrenzung des Geltungsbereichs gehen darüber hinaus aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor.

 2.      Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung

gem. § 3 (2) BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hungen hat in ihrer Sitzung am 16.05.2023 den Entwurf des Bebauungsplans „Friedrich-Ebert-Straße 30“ gebilligt und beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht (s.a. Hungener Anzeiger 2023/31).

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung, können die Unterlagen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom

Montag, dem 14.08.2023 bis einschließlich Montag, dem 18.09.2023

in der Stadtverwaltung Hungen, Kaiserstraße 7, 35410 Hungen, Fachbereich Technische Dienste, Zimmer EG 07, während der nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten:

  • Montag: 08:00 - 12:30 Uhr,
  • Dienstag: 08:00 - 16:30 Uhr,
  • Mittwoch: 07:00 – 12:30 Uhr,
  • Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr,
  • Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

Während er o.g. Beteiligungsfrist hat die Öffentlichkeit die Gelegenheit sich zu informieren und durch Änderungs- und Ergänzungswünsche die Planung zu beeinflussen. Die Äußerung kann schriftlich erfolgen, wünscht ein Bürger die Protokollierung seiner Äußerung, so kann dies geschehen. Im betreffenden Zeitraum können von jedermann Stellungnahmen auch per E-Mail bei der Stadt Hungen (info@hungen.de) vorgebracht werden.

Die Unterlagen können auch auf der Internetseite der Stadt Hungen unter „https://www.hungen.de“ (Rubrik: Umwelt & Stadtentwicklung/Infrastruktur/ Bebauungspläne im Verfahren) eingesehen und heruntergeladen werden.

Gem. § 13a (3) BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird. Dementsprechend wird von einer Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB und einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB abgesehen. Ungeachtet dessen werden im Bebauungsplan die Belange des Umweltschutzes gemäß § 1 (6) Nr. 7 BauGB behandelt.

Gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die räumliche Lage und die Abgrenzung des Bebauungsplans gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (gestrichelt umrandeter Bereich).

Geltungsbereich und Ziel der Planung

Das Plangebiet befindet sich im Süden des StadtteilsTrais-Horloff. Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst in der Gemarkung Trais-Horloff, Flur 1 die Flurstücke 200/2, 202/1 (tw.) und 202/2 (tw.). Das Plangebiet besitzt eine Größe von ca. 0,28 ha.

Der Planbereich besteht u.a. aus dem innerörtlichen Grundstück Friedrich-Ebert-Straße 30. Aktuell ist das Plangebiet gem. § 34 BauGB zu beurteilen. Es erfolgt eine Nachverdichtung im Plangebiet, die eine ergänzende verkehrliche Erschließung erfordert, da nicht alle Grundstücksflächen über einen direkten Anschluss an öffentliche Verkehrsflächen verfügen werden. Daher ist das Planungserfordernis des § 1 (3) BauGB gegeben. Die Planung dient der städtebaulichen Nachverdichtung eines bisher wohnbaulich genutzten Areals und damit „Maßnahmen der Innenentwicklung“ i.S. des § 13a (1) BauGB.

Es ist vorgesehen, im Geltungsbereich des Bebauungsplans ein „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) festzusetzen. Die Stadt Hungen befürwortet die Schaffung von Wohnraum innerhalb der Ortslagen insbesondere durch eine maßvolle Nachverdichtung.

Die räumliche Lage des Plangebiets sowie die Abgrenzung des Geltungsbereichs gehen darüber hinaus aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor.

 

2.      Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung

gem. § 3 (2) BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hungen hat in ihrer Sitzung am 16.05.2023 den Entwurf des Bebauungsplans „Friedrich-Ebert-Straße 30“ gebilligt und beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung, können die Unterlagen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom

Montag, dem 14.08.2023 bis einschließlich Montag, dem 18.09.2023

in der Stadtverwaltung Hungen, Kaiserstraße 7, 35410 Hungen, Fachbereich Technische Dienste, Zimmer EG 07, während der nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten:

  • Montag: 08:00 - 12:30 Uhr,
  • Dienstag: 08:00 - 16:30 Uhr,
  • Mittwoch: 07:00 – 12:30 Uhr,
  • Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr,
  • Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

Während er o.g. Beteiligungsfrist hat die Öffentlichkeit die Gelegenheit sich zu informieren und durch Änderungs- und Ergänzungswünsche die Planung zu beeinflussen. Die Äußerung kann schriftlich erfolgen, wünscht ein Bürger die Protokollierung seiner Äußerung, so kann dies geschehen. Im betreffenden Zeitraum können von jedermann Stellungnahmen auch per E-Mail bei der Stadt Hungen (info@hungen.de) vorgebracht werden.

Die Unterlagen können auch auf der Internetseite der Stadt Hungen unter „https://www.hungen.de“ (Rubrik: Umwelt & Stadtentwicklung/Infrastruktur/ Bebauungspläne im Verfahren) eingesehen und heruntergeladen werden.

Gem. § 13a (3) BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird. Dementsprechend wird von einer Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB und einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB abgesehen. Ungeachtet dessen werden im Bebauungsplan die Belange des Umweltschutzes gemäß § 1 (6) Nr. 7 BauGB behandelt.

Gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die räumliche Lage und die Abgrenzung des Bebauungsplans gehen aus den obenstehenden Übersichtskarten hervor (gestrichelt umrandeter Bereich).

Hungen, 04.08.2023

Der Magistrat der Stadt Hungen

 

gez. R. Wengorsch

(Bürgermeister)