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Bauleitplanung der Stadt Hungen: Müllerweg-Stockwiesen

1.)     Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse

2.)     Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

zu 1.)     Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hungen hat in ihrer Sitzung am 24.06.2021 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Beschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Müllerweg – Stockwiesen“ in der Kernstadt Hungen sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1.37 „Müllerweg – Stockwiesen – 1. Änderung und Erweiterung“ in der Kernstadt Hungen gefasst.

Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ostrand von Hungen und schließt südlich an das ausgewiesene Baugebiet „Müllerweg – Stockwiesen“ an. Gemäß Aufstellungsbeschluss umfasst der Geltungsbereich der Planungen, in der Gemarkung Hungen, Flur 7, die Flurstücke 63/1 (teils), 90/1 (teils), 91/1 (teils), 93/1 (teils), 97/2 (teils), 170/1 (Weg, teils), 219 (teils), 224 (Weg, teils) sowie 106/8 (Straße - nur Bebauungsplan) und 106/15 (Straße – nur Bebauungsplan).

Nach aktueller Grundstücksteilung handelt es sich nunmehr um die Flurstücke 63/3, 90/2, 91/2, 93/3, 93/5, 97/4, 97/5 (teils), 106/8 (Straße - nur Bebauungsplan), 106/15 (Straße - nur Bebauungsplan), 170/3 (Weg), 219/1 und 224/2 (Weg, teils), alle in der Flur 7, Gemarkung Hungen.

Die Lage und Abgrenzung des Plangebietes ist auf der nachfolgenden Abbildungen dargestellt.

Abbildung:   Übersichtslageplan der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Hungen (Kartengrundlage: Auszug aus dem FNP der Stadt Hungen, unmaßstäblich, genordet)


Abbildung:   Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1.37 „Müllerweg–Stockwiesen – 1. Änderung und Erweiterung“, in der Kernstadt Hungen (Karte unmaßstäblich, genordet)


Ziel und Zweck der Planungen

In der Kernstadt Hungen stehen aktuell nur noch wenige Baugrundstücke für eine Wohnbebauung zur Verfügung. Bei den im nördlichen Anschluss an das Plangebiet ausgewiesenen Baugrundstücken des Wohngebietes „Müllerweg-Stockwiesen“ von 2020 übersteigt schon bereits vor der Vermarktung der Grundstücke die Nachfrage das Angebot um ein Siebenfaches.

Ungeachtet dessen verzeichnet die Stadt Hungen weiterhin eine sehr hohe Nachfrage auf Baugrundstücke für Wohnbauzwecke. Diese Nachfrage kann nicht durch Maßnahmen der Innenentwicklung (z. B. Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung) gedeckt werden. Zur Deckung des dringenden Bedarfes wird deshalb die Ausweisung eines neuen Wohngebietes erforderlich.

Neben der Ausweisung von Wohnbauflächen ist die Stadt Hungen stets bemüht die soziale Infrastruktur entsprechend anzupassen, hierzu zählt auch ein entsprechendes Angebot an Kindergartenplätzen bereitzustellen. Aufgrund der nachweislich hohen Betreuungsnachfrage in der Kernstadt Hungen, soll daher im Geltungsbereich des Bebauungsplanes auch der Neubau einer Kindertagesstätte erfolgen. Zu diesem Zweck soll ein Teilbereich des Plangebietes als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“ ausgewiesen werden.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante städtebauliche Entwicklung geschaffen werden.

zu 2.)     Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet im Zeitraum vom

Montag, den 30.08.2021 bis einschl. Freitag, den 01.10.2021

statt. Während dieser Zeit können der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans und der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 1.37 „Müllerweg-Stockwiesen – 1. Änderung und Erweiterung“ mit Begründung in der Stadtverwaltung Hungen, Kaiserstraße 7, 35410 Hungen, Fachbereich Technische Dienste, Zimmer EG 07 zu den nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten:

Montag                08:00 - 12:30 Uhr

Dienstag              08:00 - 16:30 Uh

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Mittwoch              07:00 - 12:30 Uhr

Donnerstag          14:00 - 18:00 Uhr

Freitag                 08:00 - 12:30 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung eingesehen werden, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.

Während dieser Beteiligungsfrist hat die Öffentlichkeit die Gelegenheit sich zu informieren und durch Änderungs- und Ergänzungswünsche die Planung zu beeinflussen. Die Äußerung kann schriftlich erfolgen, wünscht ein Bürger die Protokollierung seiner Äußerung oder die Erörterung des Vorentwurfes, so kann dies geschehen. Im betreffenden Zeitraum können von jedermann Stellungnahmen auch per E-Mail bei der Stadt Hungen (info@hungen.de) sowie beim beauftragten Planungsbüro (R.Hofmann@Hofmann-Plan.de) unter Angabe des Betreffs „FNPÄ und BP Nr. 1.37-2.BA“, vorgebracht werden.

Aufgrund der Corona-Pandemie besteht aktuell nur eine eingeschränkte Erreichbarkeit der Stadtverwaltung. Bitte achten Sie bei Ihrem Besuch auf die aktuellen Regelungen hinsichtlich der Zugänglichkeit der Stadtverwaltung.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung, sowie die Vorentwürfe der Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplanes einschl. der Begründung, können auch auf der Internetseite der Stadt Hungen unter „https://www.hungen.de“ (Rubrik: Umwelt & Stadtentwicklung/ Infrastruktur/ Bebauungspläne im Verfahren) eingesehen und heruntergeladen werden. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter „https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan/gemeinden-von-a-bis-z“.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird hinsichtlich der Änderung des Flächennutzungsplans darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 Umwelt-Rechtsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 Umwelt-Rechtsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB wurden dem Planungsbüro Hofmann, aus 35410 Hungen übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

Hungen, 20.08.2021                                                                       Der Magistrat der Stadt Hungen

                                                                                                           gez. R. Wengorsch

                                                                                                          (Bürgermeister)