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Bauleitplanung der Stadt Hungen - KORREKTUR Aufstellung des Bebauungsplans 1/05 „Das Grassee“, 1. Änderung in Hungen, Gemarkung Hungen

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung, können die Unterlagen zu jedermann Einsicht in der Zeit vom

Montag den 11.12. 2023 bis einschl.
Freitag den 26.01.2024

in der Stadtverwaltung Hungen, Kaiserstraße 7, 35410 Hungen, Fachbereich Technische Dienste, Zimmer EG 07, während der nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten:

Montag            08:00 - 12:30 Uhr

Dienstag          08:00 - 16:30 Uhr

Mittwoch         07:00 - 12:30 Uhr

Donnerstag     14:00 - 18:00 Uhr

Freitag             08:00 - 12:30 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung eingesehen werden, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Das Rathaus ist vom 25.12.2023 bis 30.12.2023 geschlossen.

Während dieser Beteiligungsfrist hat die Öffentlichkeit die Gelegenheit, sich zu informieren und durch Änderungs- und Ergänzungswünsche die Planung zu beeinflussen. Die Äußerung kann schriftlich erfolgen, wünscht ein Bürger die Protokollierung seiner Äußerung, so kann dies geschehen. Im betreffenden Zeitraum können von jedermann Stellungnahmen auch per E-Mail bei der Stadt Hungen (info@hungen.de) sowie beim beauftragten Planungsbüro (info@naturprofil.de) unter Angabe des Betreffs „Das Grassee, 1. Änderung“, vorgebracht werden.

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB). Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2, Satz 2 BauGB).

Im gleichen Zeitraum erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belang gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Die Unterlagen können auch auf der Internetseite der Stadt Hungen unter „https://www.hungen.de“ (Rubrik: Umwelt & Stadtentwicklung/Infrastruktur/ Bebauungspläne im Verfahren) eingesehen und heruntergeladen werden.

 

Geltungsbereich und Ziel der Planung

 

Das Plangebiet befindet sich nördlich des Stadtzentrums der Kernstadt Hungen. Der Geltungsbereich der Bebauungsplan-Änderung umfasst den nördlichen Teil des Flurstücks Nr. 503/38 in Flur 1 der Gemarkung Hungen mit einer Fläche von ca. 2.880 m². Der Planbereich besteht aus einem unbebauten innerörtlichen Grundstück, dass im Norden durch den Rotsgraben und im Süden durch die Tennisplätze begrenzt wird. Im Osten bildet der Walter-Seibert-Weg die Geltungsbereichsgrenze, an den sich der Sportplatz anschließt. Im Westen setzt sich zwischen dem Grundschul-Gelände und dem Rotsgraben der Grünzug mit einer Wiese und einzelnen Gehölzen fort.

 

Es ist vorgesehen, im Geltungsbereich der Bebauungsplan-Änderung eine derzeit als Grünland genutzte bzw. gepflegte Fläche als interkulturellen Garten bzw. Gemeinschaftsgarten zu entwickeln. Hierzu wird eine öffentliche Grünfläche, Zweckbestimmung Gemeinschaftsgarten festgesetzt. Die Bebauungsplan-Änderung sichert diese Nutzung und regelt die Zulässigkeit baulicher Anlagen in einem vertretbaren Umfang. Die Stadt Hungen fördert damit die Verständigung zwischen Menschen aus unterschiedlichen Kulturen sowie der Integration von Flüchtlingen, Migranten und Zuwanderern. Durch die gemeinsame Bewirtschaftung der Gärten in der Stadtmitte sollen soziale Beziehungen gefördert und das Zugehörigkeitsgefühl zur Gemeine bzw. zum Sozialraum gestärkt werden. Da im rechtskräftigen Bebauungsplan jedoch eine Fläche für Gemeinbedarf (Sportstätten) festgesetzt ist, wird die Änderung des Bebauungsplans erforderlich.


Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innentwicklung der gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt wird. Dementsprechend wird von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB abgesehen. Ungeachtet dessen werden im vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Belange des Umweltschutzes gemäß § 1 Abs.6 Nr. 7 BauGB ausführlich behandelt. Die Begründung enthält einen integrierten landschaftsplanerischen Fachbeitrag. Außerdem wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung erarbeitet.

 Hungen, 14.11.2023                                                                                         

 Der Magistrat der Stadt Hungen

gez. R. Wengorsch

(Bürgermeister)