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Bauleitplanung der Stadt Hungen: Bereich „Müllerweg – Stockwiesen“

Geltungsbereich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hungen hat in ihrer Sitzung am 24.06.2021 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Beschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Müllerweg – Stockwiesen“ in der Kernstadt Hungen sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1.37 „Müllerweg – Stockwiesen – 1. Änderung und Erweiterung“ in der Kernstadt Hungen gefasst.

Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsrand von Hungen und schließt südlich an das in 2020 ausgewiesene Baugebiet „Müllerweg – Stockwiesen“ an.

Gemäß Aufstellungsbeschluss umfasst der Geltungsbereich der Planungen, in der Gemarkung Hungen, Flur 7, die Flurstücke 63/1 (teils), 90/1 (teils), 91/1 (teils), 93/1 (teils), 97/2 (teils), 170/1 (Weg, teils), 219 (teils), 224 (Weg, teils) sowie 106/8 (Straße - nur Bebauungsplan) und 106/15 (Straße – nur Bebauungsplan).

Nach neuer Flurstücksteilung handelt es sich nunmehr um die Flurstücke 63/3, 90/2, 91/2, 93/3, 97/4, 106/8 (nur B-Plan), 106/15 (nur B-Plan), 170/3, 219/1, 436 und 471, alle Flur 7, in der Gemarkung Hungen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 1,85 ha. Die Lage und Abgrenzung des Plangebietes ist auf den nachfolgenden Abbildungen dargestellt.






Abbildung:   Übersichtslageplan der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Hungen (Kartengrundlage: Auszug aus dem FNP der Stadt Hungen, unmaßstäblich, genordet)

Abbildung:   Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1.37 „Müllerweg–Stockwiesen – 1. Änderung und Erweiterung“, in der Kernstadt Hungen (Karte unmaßstäblich, genordet)

Ziel und Zweck der Planungen

Ungeachtet der letzten Baugebietsausweisungen verzeichnet die Stadt Hungen weiterhin eine sehr hohe Nachfrage auf Baugrundstücke für Wohnbauzwecke. Diese Nachfrage kann nicht durch Maßnahmen der Innenentwicklung (z. B. Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung) gedeckt werden. Aus diesem Grund wird die Ausweisung eines neuen Wohngebietes erforderlich.

Neben der Ausweisung von Wohnbauflächen ist die Stadt Hungen stets bemüht die soziale Infrastruktur entsprechend anzupassen, hierzu zählt auch ein entsprechendes Angebot an Kindergartenplätzen bereitzustellen. Aufgrund der nachweislich hohen Betreuungsnachfrage in der Kernstadt Hungen, soll im Geltungsbereich des Bebauungsplanes daher auch der Neubau einer Kindertagesstätte realisiert werden. Zu diesem Zweck soll der östliche Teil des Plangebietes, als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“ ausgewiesen werden.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante städtebauliche Entwicklung geschaffen werden.

Umweltbezogene Unterlagen

Für die Bauleitplanung wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Auf der Grundlage früherer Planungen der Stadt Hungen, der bereits vollzogenen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB liegen folgende, nach Einschätzung der Stadt Hungen wesentlichen umweltbezogenen Unterlagen zur Einsichtnahme vor:

[1]   Umweltbericht zum Bebauungsplan und zur Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hungen.

[2]   Landschaftsplan der Stadt Hungen (auf Nachfrage einsehbar).

[3]   Immissionsberechnung

[4]   Wasserrechtliche Genehmigung zum Bebauungsplan Nr. 1.35 „Müllerweg-Stockwiesen“

[5]   Eingegangene Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen finden sich in [1], in allgemeiner Form in [2] sowie in [5]:

Es werden Aussagen getroffen zu: Schutzgebieten, Lebensraumpotential, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Artenschutz, Habitatstrukturen, Ergänzungspflanzungen und Ausgleichsmaßnahmen.

In der Stellungnahme des Landkreis Gießen, Fachdienst Naturschutz vom 26.08.2021 wird auf die zu beachtenden artenschutzrechtlichen Belange hingewiesen.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser finden sich in [1], in allgemeiner Form in [2] sowie in [4] und [5]:

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Geologischen Grundlagen, Bodenarten, Altlasten, Flächennutzung, Trinkwasserschutzgebiete sowie Maßnahmen zum Schutz des Bodens.

In der wasserrechtlichen Genehmigung vom 28.01.2020 werden geologische Grundlagen und zahlreiche zu beachtende Auflagen aufgeführt.

In der Stellungnahme des Landkreis Gießen, Fachdienst Wasser- und Bodenschutz vom 16.09.2021 wird auf die Lage innerhalb des Trink- und Heilquellenschutzgebietes hingewiesen.

In der Stellungnahme des Landkreis Gießen, Fachdienst Natur-schutz vom 26.08.2021 wird auf den erforderlichen Kompensationsbedarf hingewiesen.

In der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Gießen vom 05.10.2021 wird auf den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden hingewiesen.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima, Luft, Immissionen und Mensch finden sich in [1], in allgemeiner Form in [2] sowie in [3] und [5]:

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Klimadaten, Luftqualität, Immissionen und Emissionen, Vermeidung fossiler Brennstoffe.

In der Immissionsberechnung des Schalltechnischen Büros Pfeiffer, erfolgt eine Berechnung und Bewertung der auf das Plangebiet einwirkenden Schallimmissionen.

In der Stellungnahme der Deutschen Bahn vom 28.09.2021 wird auf mögliche Immissionen durch den Eisenbahnbetrieb hingewiesen.

In der Stellungnahme von Hessen Mobil vom 27.09.2021 wird auf mögliche Immissionen durch den Straßenverkehr hingewiesen.

In der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Gießen vom 05.10.2021 wird auf mögliche Immissionen hingewiesen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgütern Kultur- und Sachgüter finden sich in [1] und in allgemeiner Form in [2]:

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: baulichen Anlagen im Bestand, Beachtung von denkmalschutzrechtlichen Belangen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild finden sich in [1] und in allgemeiner Form in [2]:

Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Vielfalt, Eigenart, Naturnähe und Erholungsfunktion.

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4 Abs. 2 BauGB

Der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans einschl. der Begründung mit Umweltbericht sowie die o.a. umweltrelevanten Unterlagen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung, können die Unterlagen zu jedermann Einsicht in der Zeit vom

Montag den 17. Oktober 2022 bis einschl.
Montag den 21. November 2022

in der Stadtverwaltung Hungen, Kaiserstraße 7, 35410 Hungen, Fach-bereich Technische Dienste, Zimmer EG 07, während der nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten:

Montag            08:00 - 12:30 Uhr

Dienstag          08:00 - 16:30 Uhr

Mittwoch         07:00 - 12:30 Uhr

Donnerstag     14:00 - 18:00 Uhr

Freitag             08:00 - 12:30 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung eingesehen werden, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.

Während dieser Beteiligungsfrist hat die Öffentlichkeit die Gelegenheit sich zu informieren und durch Änderungs- und Ergänzungswünsche die Planung zu beeinflussen. Die Äußerung kann schriftlich erfolgen, wünscht ein Bürger die Protokollierung seiner Äußerung, so kann dies geschehen. Im betreffenden Zeitraum können von jedermann Stellungnahmen auch per E-Mail bei der Stadt Hungen (info@hungen.de) sowie beim beauftragten Planungsbüro (R.Hofmann@Hofmann-Plan.de) unter Angabe des Betreffs „FNPÄ und BP Nr. 1.37-2.BA“, vorgebracht werden.

Die Unterlagen können auch auf der Internetseite der Stadt Hungen unter „https://www.hungen.de“ (Rubrik: Umwelt & Stadtentwicklung/Infrastruktur/ Bebauungspläne im Verfahren) eingesehen und heruntergeladen werden. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch auf dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter „https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan/gemeinden-von-a-bis-z“..

Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Hungen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanverfahren nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 6 BauGB).

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird hinsichtlich der Änderung des Flächennutzungsplans darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 Umwelt-Rechtsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 Umwelt-Rechtsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB wurden dem Planungsbüro Hofmann, aus 35410 Hungen übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

Hungen, 07.10.2022

 

Der Magistrat der Stadt Hungen

gez. R. Wengorsch

(Bürgermeister)