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Amtliche Bekanntmachung: Betr.: Haushaltssatzung der Stadt Hungen für das Haushaltsjahr 2021

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

 

im Ergebnishaushalt

 

im ordentlichen Ergebnis

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

28.183.417 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

27.649.257 EUR

mit einem Saldo von

534.160 EUR

 

 

im außerordentlichen Ergebnis

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

7.500 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

280.000 EUR

Mit einem Saldo von

0 EUR

 

 

mit einem Überschuss von

261.660 EUR

 

im Finanzhaushalt

 

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

1.503.273 EUR

 

 

und dem Gesamtbetrag der

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.578.700 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

3.437.450 EUR

mit einem Saldo von

-858.750 EUR

 

 

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

858.750 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.204.050 EUR

mit einem Saldo von

-345.300 EUR

 

 

mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von

festgesetzt.

299.223 EUR


 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2021 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 858.750 EUR festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.325.000 EUR festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2021 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 EUR festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden im Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:

 

       1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf                  400 v.H

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                           470 v.H                            

       2. Gewerbesteuer auf                                                                                              440 v.H

 

§ 6

 

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

 

 

§ 7

 

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.

 

 

§ 8

 

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 100 HGO sind aufgrund ihres Umfanges erheblich, wenn sie im Einzelfall die Wertgrenze von 30.000 EUR übersteigen.


 

Die Zuständigkeit zur Entscheidung über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird bei einem Betrag bis zu 3.000 EUR im Einzelfall auf den Bürgermeister, bei einem Betrag bis zu 30.000 EUR auf den Magistrat übertragen.

Die übrigen Regelungen des § 100 HGO bleiben hiervon unberührt; dies gilt insbesondere für die Regelung über die Erheblichkeit einer über- und außerplanmäßigen Aufwendung oder Auszahlung aufgrund ihrer Bedeutung.

  § 9

 

Jeder Teilhaushalt bildet ein Budget. Ausgenommen hiervon sind die Personal- und Versorgungsaufwendungen. Die Personalaufwendungen sowie die Versorgungsaufwendungen bilden ein eigenes Budget und werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Zahlungswirksame Mehrerträge eines Budgets können zur Deckung von Mehraufwendungen des gleichen Budgets gemäß § 19 Abs. 2 GemHVO herangezogen werden. Mindererträge sind im Budget auszugleichen. Zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets können zu Gunsten von Investitionsauszahlungen des Budgets verwendet werden.  Mittel aus den Budgets sind grundsätzlich übertragbar.

 

                                                                                               Der Magistrat der Stadt Hungen

                                                                                               W e n g o r s c h

                                                                                              Bürgermeister


Bekanntmachung der Haushaltssatzung

 

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

 

Die nach § 102 Abs. 4, § 103 Abs. 2 und § 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt.

 

Sie haben folgenden Wortlaut:

 

Genehmigung

 

Hiermit erteile ich der Stadt Hungen unter Bezug auf die in der Haushaltsbegleitverfügung gleichen Datums enthaltenen Auflagen und Hinweise die aufsichtsbehördliche Genehmigung gemäß § 97a Hessische Gemeindeordnung (HGO)

 

1.      zu den in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Hungen für das Haushaltsjahr 2021 vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von

 

858.750 €

(in Worten: achthundertachtundfünfzigtausendsiebenhundertfünfzig Euro)

 

gemäß § 103 Abs. 2 HGO;

 

2.      zur Inanspruchnahme der in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

 

1.325.000 €

(in Worten: eine Million dreihundertfünfundzwanzigtausend Euro)

 

gemäß § 102 Abs. 4 HGO;

 

3.      zum in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung genannten Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2021 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, in Höhe von

 

3.000.000 €

(in Worten: drei Millionen Euro)

 

gemäß § 105 Abs. 2 HGO;

 

Gießen, den 13.08.2021

Regierungspräsidium Gießen

Gz.: RPGI-13-03m0300/5-2015/27

In Vertretung

 

Becker

 

 

 

und

Genehmigung

 

für den Eigenbetrieb „Stadtwerke Hungen“ auf der Grundlage des durch die Stadtverordneten-versammlung der Stadt Hungen am 24.06.2021 beschlossenen Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2021:

 

1.      Gemäß § 115 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO erteile ich die Genehmigung zur Aufnahme von Krediten in Höhe von

 

2.165.000 €

 (in Worten: zwei Millionen einhundertfünfundsechzigtausend Euro)

 

2.      Gemäß § 115 Abs. 3 HGO in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO erteile ich die Genehmigung für vorgesehene Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

 

465.000 €

 (in Worten: vierhundertfünfundsechzigtausend Euro)

 

3.      Gemäß § 115 Abs. 3 HGO in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO erteile ich die Genehmigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen bis zu einem Höchstbetrag von

 

4.000.000 €

 (in Worten: vier Millionen Euro)

 

Gießen, den 13.08.2021

Regierungspräsidium Gießen

Gz.: RPGI-13-03m0300/5-2015/27

In Vertretung

 

Becker

 

 

 

Die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 liegt zur Einsichtnahme

 

vom 23. bis 27. August sowie vom 30. bis 31. August 2021

 

während der Sprechzeiten im Rathaus der Stadt Hungen, Kaiserstraße 7, 35410 Hungen,

– Empfang – öffentlich aus.

 

35410 Hungen, den 17. August 2021

 

DER MAGISTRAT DER STADT HUNGEN

 

gez. Wengorsch, Bürgermeister