Rathaus Rückansicht mit Sommerblumen

rATHAUS & Politik

Informationen für Grundstückseigentümer: Einbau eines Wasserzählerbügels

Gemäß DIN 1988 und DVGW -W 406 ist der Zählerplatz der Trinkwasserzählanlage so zu gestalten, dass keine mechanischen Spannungen auf den Zähler einwirken. Wenn bei Ihnen noch kein Wasserzählerbügel eingebaut ist, sollten Sie den fachgerechten Einbau Ihrer Anlage durchführen lassen. Zudem ist ein Rückflussverhinderer zwingend vorgeschrieben. Jedes Gebäude, das an eine zentrale Trinkwasserversorgung angeschlossen ist, muss mit einem Rückflussverhinderer gesichert sein. Diese halten Leitungssysteme von ungewolltem Rückfluss, Rückdruck oder Rücksaugen des verbrauchten Wassers frei und schützen das Trinkwassersystem vor Verunreinigung.

Schema einer korrekt installierten Wasserzähler-Anlage nach DIN 1988:

Die Kosten für den Einbau eines Wasserzählerbügels und / oder Rückflussverhinderer gehen zu Lasten des Grundstückseigentümers.

Die notwendige Umrüstung bzw. der Einbau der Wasserzählerbügel hat bis spätestens 29. Februar 2024 zu erfolgen!

Bei Rückfragen können Sie sich an ein Installationsunternehmen wenden. Auch die Mitarbeiter der Wasserversorgung, Tel. 0175/1862999, stehen für weitergehende Informationen gerne zur Verfügung. Bürgermeister Rainer Wengorsch und die Stadtwerke Hungen bitten um Beachtung.