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Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Direktwahl des Bürgermeisters in der Stadt Hungen am 08.10.2023
Anzahl der Wahlberechtigten | 10.411 |
Anzahl der Wählerinnen und Wähler | 7.177 |
Anzahl der gültigen Stimmen | 7.023 |
Anzahl der ungültigen Stimmen | 154 |
Die Wahlbeteiligung betrug 68,94 %.
Die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:
Lfd. Nr. | Familien- und Rufname | Träger des Wahlvorschlags | Stimmen | Prozent (%) |
1 | Wengorsch, Rainer | Freie Wähler Hungen (FW) | 3.696 | 52,63 % |
2 | Kraft, Fabian | Bürgerliste Pro Hungen (Pro Hungen) | 2.559 | 36,44 % |
3 | Kaiser, Günther | Einzelbewerber Kaiser | 768 | 10,94 % |
Auf den Bewerber Herrn Wengorsch, Rainer sind mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen entfallen. Er ist damit zum Bürgermeister der Stadt Hungen gewählt.
Einspruch gegen die Gültigkeit der Direktwahl des Bürgermeisters
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Gegen die Gültigkeit der Wahl kann auch jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat, oder der Bewerber eines zurückgewiesenen Wahlvorschlags, nach Maßgabe des § 25 Hessisches Kommunalwahlgesetz KWG Einspruch erheben (§ 49 KWG).
Der Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, von dem Tag der Bekanntmachung des Ergebnisses der oben genannten Wahl ab, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Stadt Hungen, Wahlamt, Kaiserstraße 7, 35410 Hungen einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Hungen, den 09.10.2023
gez. Eckhardt
Wahlleiterin