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I. Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Hungen für das Haushaltsjahr 2023
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis |
|
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 31.280.750 EUR |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 31.122.610 EUR |
mit einem Saldo von | 158.140 EUR |
|
|
im außerordentlichen Ergebnis |
|
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 EUR |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
mit einem Saldo von | 0 EUR |
|
|
mit einem Überschuss von | 158.140 EUR |
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen |
761.820 EUR |
|
|
und dem Gesamtbetrag der |
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Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.895.700 EUR |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 5.680.900 EUR |
mit einem Saldo von | -3.785.200 EUR |
|
|
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 3.785.200 EUR |
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.339.550 EUR |
mit einem Saldo von | 2.445.650 EUR |
|
|
mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von
| -577.730 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 3.785.200 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.660.100 EUR festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden im Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 450 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 430 v.H.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.
§ 8
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 100 HGO sind aufgrund ihres Umfanges erheblich, wenn sie im Einzelfall die Wertgrenze von 30.000 EUR übersteigen.
Die Zuständigkeit zur Entscheidung über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird bei einem Betrag bis zu 3.000 EUR im Einzelfall auf den Bürgermeister, bei einem Betrag bis zu 30.000 EUR auf den Magistrat übertragen.
Die übrigen Regelungen des § 100 HGO bleiben hiervon unberührt; dies gilt insbesondere für die Regelung über die Erheblichkeit einer über- und außerplanmäßigen Aufwendung oder Auszahlung aufgrund ihrer Bedeutung.
§ 9
Jeder Teilhaushalt bildet ein Budget. Ausgenommen hiervon sind die Personal- und Versorgungsaufwendungen. Die Personalaufwendungen sowie die Versorgungsaufwendungen bilden ein eigenes Budget und werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Zahlungswirksame Mehrerträge eines Budgets können zur Deckung von Mehraufwendungen des gleichen Budgets gemäß § 19 Abs. 2 GemHVO herangezogen werden. Mindererträge sind im Budget auszugleichen. Zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets können zu Gunsten von Investitionsauszahlungen des Budgets verwendet werden. Mittel aus den Budgets sind grundsätzlich übertragbar.
Der Magistrat der Stadt Hungen
gez.
W e n g o r s c h
Bürgermeister
I. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die nach § 97a Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist erteilt.
Sie hat folgenden Wortlaut:
Genehmigung
„Hiermit genehmige ich der Stadt Hungen unter Bezug auf die in der Haushaltsbegleitverfügung gleichen Datums enthaltenen Hinweise und Auflagen gemäß § 97a Hessische Gemeindeordnung (HGO)
1. Die Abweichungen von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2023;
2. Die in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von
3.785.200 €
(in Worten: Drei Millionen siebenhundertfünfundachtzigtausendzweihundert Euro)
gemäß § 103 Abs. 2 HGO;
- die Inanspruchnahme der in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
3.660.100 €
(in Worten: Drei Millionen sechshundertsechzigtausendeinhundert Euro)
gemäß § 102 Abs. 4 HGO;
- den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung genannten Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, in Höhe von
3.000.000 €
(in Worten: Drei Millionen Euro)
gemäß § 105 Abs. 2 HGO.
Gießen, den 06.04.2023
Regierungspräsidium Gießen
In Vertretung
Rößler
Regierungsvizepräsident“
und
Genehmigung
für den Eigenbetrieb „Stadtwerke Hungen“ auf der Grundlage des durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hungen am 13.12.2022 beschlossenen Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2023:
- Gemäß § 115 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO erteile ich die Genehmigung zur Aufnahme von Krediten in Höhe von
1.921.200 €
(in Worten: Eine Million neunhunderteinundzwanzigtausendzweihundert Euro)
- Gemäß § 115 Abs. 3 HGO in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO erteile ich die Genehmigung für vorgesehene Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
1.090.000 €
(in Worten: Eine Million neunzigtausend Euro)
- Gemäß § 115 Abs. 3 HGO in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO erteile ich die Genehmigung zur Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen bis zu einem Höchstbetrag von
4.000.000 €
(in Worten: Vier Millionen Euro).
Gießen, den 06.04.2023
Regierungspräsidium Gießen
In Vertretung
Rößler
Regierungsvizepräsident
Die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 liegt zur Einsichtnahme
vom 02. Mai bis zum 11. Mai 2023
während der Sprechzeiten im Rathaus der Stadt Hungen, Kaiserstraße 7, 35410 Hungen,
– Empfang – öffentlich aus.
35410 Hungen, den 20.04.2023
DER MAGISTRAT DER STADT HUNGEN
gez. Wengorsch, Bürgermeister