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Änderung des Flächennutzungsplans Bereich „Müllerweg-Stockwiesen“ in der Kernstadt Hungen
Das Regierungspräsidium Gießen teilt mit der Verfügung RPGI-31-61a0100/8-2013/16 vom 28.06.2023 mit, dass der Flächennutzungsplan und das Planaufstellungsverfahren geprüft wurden und die Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt wird.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung nach § 6 Abs. 5 BauGB wird die Änderung des Flächennutzungsplans wirksam.
Der Flächennutzungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung werden im Rathaus der Stadt Hungen, Kaiserstraße 7, Fachbereich 3, Technische Dienste Zimmer Nr. EG 07, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt der Planung wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die o.a. Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Hungen) eingestellt sind und über das Bauleitplanungsportal des Landes Hessen aufgerufen werden können.
Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Hungen geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen.
Hungen, 03.07.2023
Der Magistrat der
Stadt Hungen
gez.
R. Wengorsch
-Bürgermeister-