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Änderung der Parkregelung in der Vordergasse in Bellersheim

 Findet sich keine Regelung der Anwohner untereinander, so ist das Eingreifen über eine verkehrsrechtliche Anordnung / Beschilderung erforderlich, um den Verkehrsfluss zu gewährleisten.

Zu Zeiten in denen die Bebauung in den Ortskernen der Stadtteile entstand, waren Kraftfahrzeuge eher eine Seltenheit. Inzwischen hat meist jedes Paar und jede Familie mehrere Fahrzeuge. Manche könnten diese im Hof oder der Garage unterbringen, möchten es aber nicht, andere haben erst gar nicht die Möglichkeit das Fahrzeug auf dem privaten oder gemieteten Grund abzustellen. Im Ergebnis führt dies zu einer Vielzahl an PKW, die im öffentlichen Straßenverkehr abgestellt werden.

In der Vordergasse in Bellersheim kam es hierbei jedoch in der vergangenen Wochen und Monaten zu diversen Behinderungen des fließenden Verkehrs. Verkehrsteilnehmer von der Münzenberger Straße kommend oder in diese Richtung fahrend, hatten aufgrund der parkenden Fahrzeuge keine Sicht mehr, ob ein Fahrzeug entgegenkommt. Großfahrzeuge, wie LKW aber auch Rettungsfahrzeuge fanden aufgrund der engen Parkverhältnisse kein Durchkommen mehr. Das Parken auf dem Gehweg führte zur Behinderung der Fußgänger. Anwohner konnten ihre Hofeinfahrten nicht mehr verlassen.

Ortsbeirat und Straßenverkehrsbehörde erarbeiteten nun die Idee, mit einem versetzten absoluten Halteverbot auf die Situation zu reagieren und so ein gefahrloses Passieren der Vordergasse zu ermöglichen. Während im Bereich vom Alten Rathaus bereits die mobile Beschilderung aufgebaut ist, wird die weitere Beschilderung ebenfalls mobil in den nächsten Tagen vom Bauhof aufgestellt. Zwischen der Eckgasse und der Vordergasse wird damit auch gegenüberliegend vom Alten Rathaus das Parken nicht mehr möglich sein, ebenso wie im Bereich der Hausnummern 5 bis 15 in Richtung Ortsmitte fahrend.

Gemeinsam mit dem Ortsbeirat arbeitet die Verwaltung auch an der Prüfung von Ausweichmöglichkeiten für die Parkenden. Vorschläge und Ideen werden in dieser Sache gerne entgegengenommen.