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Abbrennverbot von Feuerwerk in Hungen und den Stadtteilen zum Jahreswechsel 2025/2026

Der Countdown zum Jahreswechsel 2025/2026 ist in Sicht und die Zeit der Silvester-Raketen, Feuerwerke und Böller kommt. Aufgrund der Bestimmungen des § 23 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerk) in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern verboten. Darüber hinaus gilt das Abbrennverbot auch für den Bereich Marktplatz, öffentliche Parkplätze, Dorfplätze, Festplätze sowie alle Freiflächen vor öffentlichen Einrichtungen. Pyrotechnische Gegenstände dürfen ausschließlich am 31. Dezember und 01. Januar nur von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Lärmintensive Böller sind grundsätzlich verboten. Verstöße gegen diese Bestimmungen, vorsätzlich oder fahrlässig können als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen bis zu 50.000 EURO geahndet werden.

Wir bitten um einen verantwortungsbewussten Umgang mit Sprengstoffen. Durch das Abrennen von Feuerwerkskörpern sind historische Gebäude in der Kernstadt und den Hungener Stadtteilen zum Jahreswechsel immer wieder gefährdet. Die Folgen eines Dachstuhlbrandes können gerade in den eng bebauten Ortskernen verheerend sein und wertvolles Kulturgut vernichten.

Unter Bezug auf die geltenden gesetzlichen Regelungen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern außerhalb der Silvesternacht zu unterlassen.