Bahnhofsgebäude mit Straße

Stadterneuerung

Sanierung & Weiterentwicklung

Stadterneuerung

Einfache Stadterneuerung  

Wenn es gilt städtebauliche Mängel zu beseitigen oder Gemeindegebiete zu entwickeln, reichen die Möglichkeiten der Bauleitplanung allein oftmals nicht aus. In diesen Fällen kommt neben dem „allgemeinen Städtebaurecht“ das „besondere Städtebaurecht“ des Baugesetzbuches zum Tragen. In diesem besonderen Städtebaurecht ist unter anderem auch das Sanierungsrecht verankert. Neben den städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen der Stadt Hungen werden auch noch die einfache Stadterneuerung in Villingen und die Dorferneuerungsprogramme in den Ortsteilen Obborhofen, Langd und Rabertshausen durchgeführt.

Sanierungsgebiete sind meist dicht bebaute innerstädtische Gebiet wie z.B. die Hungener Altstadt. Stadtgebiete sollen durch Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert oder umgestaltet und die städtebaulichen Missstände behoben werden. Ein Sanierungsgebiet muss von der Gemeinde „förmlich festgelegt“ werden. Durch diese förmliche Festsetzung, die als Satzung beschlossen wird, treten für das Sanierungsgebiet räumlich und zeitlich begrenzte Sonderregelungen in Kraft.

Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen müssen einen Gebietsbezug haben, es darf sich also nicht nur um einzelne punktuelle Erneuerungsmaßnahmen handeln. Des weiteren müssen städtebauliche Missstände vorliegen. Außerdem sollten die Sanierungsmaßnahmen durch ein öffentliches Interesse an einer einheitlichen Vorbereitung und einer zügigen Durchführung gekennzeichnet sein.

Der Rahmenplan der Stadt Hungen ist ein so genannter informeller Plan und Bestandteil einer übergreifenden kommunalen Gesamtplanung. Rahmenpläne werden für größere Teile eines Gemeindgebiets ausgearbeitet und sollen dazu beitragen Bebauungsplanungen oder auch Einzelmaßnahmen in einem größeren Planungszusammenhang zu sehen. Rahmenpläne enthalten keine rechtsverbindlichen Festsetzungen und sind sozusagen lediglich eine planerische Leitlinie für die Gemeindeverwaltung.

In städtisch strukturierten Orten und Ortsteilen wie z.B. in Villingen können durch das Landesprogramm Einfache Stadterneuerungen ebenfalls Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. In diesem Fall liegen lediglich städtebauliche Mängel oder einzelne städtebauliche Missstände vor, die den Einsatz der Instrumente der Stadtsanierung jedoch nicht erfordern.

Die Ortsteile Hungens sind prägender Bestandteil der Kulturlandschaft und erfüllen bedeutende gesellschaftspolitische Funktionen. Im Rahmen der Dorferneuerungsrichtlinien können ländlich strukturierte Ortsteile durch Maßnahmen zur strukturellen und baulichen Verbesserung gefördert werden. Ziel der hessischen Dorferneuerungsprogramme ist es, den individuellen Charakter des jeweiligen Ortes zu erhalten und zu entwickeln. Außerdem sollen die Wohnverhältnisse verbessert werden und die ortstypische Baustruktur erhalten bleiben. Ein Dorfentwicklungsplan soll Tendenzen, Möglichkeiten und Erfordernisse darstellen um daraus ein langfristiges Entwicklungskonzept zu erstellen. Somit sollen öffentliche Finanzmittel gezielt und wirkungsvoll eingesetzt werden.

All diese städtebaulichen Maßnahmen haben eins gemeinsam. Nur durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der Bürgerschaft und der hungener Stadtverwaltung können diese Ziele auch erfolgreich umgesetzt werden.

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