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Sonntags Ausruhen statt Rasenmähen
Das gilt übrigens auch für Laubbläser, Kreissägen und andere Gerätschaften, deren Schallemissionen über Zimmerlautstärke hinausgehen. Verstöße gegen die Sonn- und Feiertagsruhe können mit Bußgeldern von bis zu 5.000 € geahndet werden. Außerdem sollten die Verursacher*innen bedenken, dass sie an einem schönen ruhigen Sonntagmorgen ansonsten ebenfalls vom Nachbargrundstück per Rasenmäher geweckt werden könnten. Bürgermeister Rainer Wengorsch bittet um Beachtung und gegenseitige Rücksichtnahme.