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Reiter müssen Pferdemist aufsammeln
Der Anblick von Pferdemist vor der Haustüre ärgert die Anwohner oft in ihrem Hygieneempfinden und gefährdet auch die Verkehrssicherheit, denn Fahrbahnen und Gehwege können hierdurch insbesondere bei Regenwetter sehr rutschig werden. Sollte ein Fußgänger, Rad- oder Kradfahrer auf dem Pferdemist ausrutschen und sich verletzen, sind juristische Folgen oder Schadensersatzansprüche vorprogrammiert.
Daher besteht laut Straßenverkehrsordnung eine Pflicht zur Beseitigung:
„Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat diese unverzüglich zu beseitigen und diese bis dahin ausreichend kenntlich zu machen“ (§ 32 Abs. 1 StVO). Bürgermeister Rainer Wengorsch bittet um Beachtung und Verständnis.