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Landkreis Gießen und Stadt Hungen suchen weiterhin Wohnraum für ukrainische Geflüchtete

Hintergrund-Informationen zum Vermieten von Wohnraum an ukrainische Flüchtlinge:

  • Der oder die Asylbewerber/in selbst ist der Mieter. Die Miet- und Nebenkostenzahlungen werden über den Landkreis Gießen als Sozialhilfeträger geregelt.
  • Vor einer Vertragsunterzeichnung ist ein Kennenlernen zwischen Vermieter und Mieter möglich. Grundsätzlich stimmen beide Seiten dem Vertrag zu, damit es zu einem Mietverhältnis kommt.
  • Der Mietvertrag kann auch befristet sein.
  • Die Wohnung muss nicht möbliert sein und auch nicht zwingend eine Küche enthalten, was aber vorteilhaft ist.
  • Der Wohnraum sollte einem aktuellen Standard entsprechen.
  • Elektrische Anlagen und Geräte müssen aktuellen Sicherheitserfordernissen entsprechen.
  • Das Sozialrecht regelt die Übernahme einer angemessenen Miete. Was angemessen ist, wird vom Landkreis Gießen als Sozialhilfeträger festgelegt. Maßgeblich ist dabei insbesondere der marktübliche Mietpreis für einfachen Wohnraum.
  • Angemessene Heiz- und Betriebskosten werden vom Landkreis Gießen pünktlich gezahlt. Strom wird vom Asylbewerber selbst getragen. Auf Wunsch können die Nebenkosten sowie die Miete auch gebündelt an den Vermieter überwiesen werden.

Für weitere Informationen und Meldung von Angeboten zu Wohnraum können sich Interessierte an die Stadtverwaltung Hungen, Gemeindepädagogin Sabine Nickel, Tel. 06402/85-40, E-Mail an snickel@hungen.de,  oder an Antje Weber, Tel. 0170 8157822, oder an den Landkreis Gießen per E-Mail an asyl@lkgi.de  wenden.

 Die E-Mail sollte folgende Informationen enthalten:

  • Ihre persönlichen Kontaktdaten
  • Lage der Wohnung
  • Größe der Wohnung
  • Aufteilung der Wohnung