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Gewässerschutz geht alle an

Hohe Bußgelder für illegale Uferbebauung und Vermüllung

  1. Komposthaufen, Holzlager und Strohballen dürfen nicht im Wasser oder zu dicht am Wasser platziert werden. Solche Ablagerungen begünstigen Hochwasser, führen zu erhöhtem Nährstoffeintrag und damit zu verstärktem Algenwachstum. Ein Abstand von fünf bis zehn Metern ist einzuhalten.
  2. Gewässeranlieger sollten standortgerechte Bäume und Sträucher wie Erle, Weide, Esche oder Haselnuss pflanzen. Für die fachgerechte Gehölzpflege ist der Grundstückseigentümer selbst zuständig. Diese darf nur außerhalb der Brut- und Setzzeit von Oktober bis Februar erfolgen.
  3. Abfälle wie Bauschutt oder Hausmüll usw. dürfen nicht im oder am Gewässer entsorgt werden. Eine kurzzeitige Lagerung ist nur in ausreichendem Abstand zum Gewässer erlaubt.
  4. Bauliche Anlagen wie Gartenhütten müssen innerorts einen Abstand von mindestens fünf und außerorts von mindestens zehn Metern einhalten.
  5. Die Wasserentnahme sollte, wenn nötig, nur mit Gießkanne oder Eimer erfolgen. Gärtner sollten möglichst gesammeltes Regenwasser nutzen. Das eigenmächtige Aufstauen und der Bau von Treppen sind verboten.
  6. Das Ufer muss durch standortgerechte Bäume und Sträucher gesichert werden. Die Befestigung mit Baumaterialien jeglicher Art ist untersagt.
  7. Die unsachgemäße Anwendung von Pflanzenschutzmitteln kann zu Gesundheits- und Umweltschäden führen. Pflanzenschutz- und Düngemittel dürfen nur im Abstand von mindestens fünf bis zehn Metern ausgebracht werden.

Verstöße gegen diese Vorgaben haben ein Bußgeld zur Folge. Genehmigungen für die Entnahme von Wasser oder für die Ufersicherung sind beim Landkreis Gießen zu stellen: Untere Wasserbehörde, Tel. 0641 9390-3573, uwb@lkgi.de.