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Die Stadt Hungen informiert: Steuerhebesätze bleiben auch 2021 vorläufig gültig

Widersprüche gegen Grundsteuerbescheide sind sachlich falsch

Für jedes Haushaltsjahr beschließt die Hungener Stadtverordnetenversammlung eine Haushaltssatzung, in der die Höhe der Steuerhebesätze festgelegt werden. Diese Entscheidung haben die Stadtverordneten am 6. Februar 2020 getroffen. Die Hebesätze wurden damit zum 1. Januar 2020 rückwirkend angepasst. Wenn für das neue Haushaltsjahr noch keine Haushaltssatzung beschlossen und bekannt gemacht ist, befindet sich die Gemeinde in der „Vorläufigen Haushaltsführung“ nach § 99 der Hessischen Gemeindeordnung. Die Gemeinde darf die Gemeindesteuern dann in der Höhe der im Vorjahr festgelegten Sätzen weiter erheben (Abs.1 Nr. 2). Sollte die Stadtverordnetenversammlung bis zum 30. Juni eine neue Haushaltssatzung beschließen und diese bekannt machen, werden die Bescheide rückwirkend zum 1. Januar aktualisiert. „So war auch der Sachverhalt im Haushaltsjahr 2020, als im Januar die Hebesätze aus 2019 veranschlagt wurden, die Stadtverordnetenversammlung am 06.02.2020 eine Erhöhung der Hebesätze beschlossen hat, und nach der Bekanntgabe, Genehmigung und Verarbeitung im August neue Bescheide mit der Erhöhung versendet wurden“, erklärt Wengorsch.

Die Verwaltung und der Magistrat haben gemäß der Gemeindeordnung den Verwaltungsentwurf für den Haushaltsplan 2021 rechtzeitig erarbeitet und beschlossen. Dieser wurde am 05.11.2020 in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Aufgrund der aktuellen CONVID-19-Pandemie und der dadurch entstandenen Problematiken gab es bisher keine Haushaltsberatungen bzw. Beschlussfassungen. Diese sollen nach der Kommunalwahl im März 2021 stattfinden.