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Aufstellung des Bebauungsplans “Am Obertor“, Kernstadt Hungen gemäß §2 BauGB

Es handelt sich um einen qualifizieren Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfordert eine Änderung des Flächennutzungsplans. Dieser wird parallel im Rahmen es Verfahrens geändert.

Geltungsbereich und Ziel der Planung:

Im Rahmen der Daseinsvorsorge gehört die Schaffung von Wohnraum bzw. die planerische Unterstützung bei entsprechenden Vorhaben zu den wesentlichen städtebaulichen Zielen der Stadt Hungen. Unter der Maßgabe eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden hat die  Ausschöpfung von Potenzialen innerhalb der Ortslagen und die maßvolle Nachverdichtung entsprechend Vorrang. Das Plangebiet stellt einen städtebaulichen Misstand dar. Die Erschließung ist über die Lindenallee gegeben. Für die Integration in das bestehende Stadtgebiet und die bauplanungsrechtliche Sicherung ist jedoch die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Es ist vorgesehen, im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ein Mischgebiet u.o. ein Allgemeines Wohngebiet festzusetzen in dem eine mehrgeschossige bebauung emöglicht wird. Gewerbeflächen und Einzelhausbebauungen werden explizit ausgeschlossen.

Das Plangebiet umfasst nachfolgende Flurstücke:

Flur 1, Flurstücke Nr.:265/2, 268/2, 270, 271/3, 274/1, 276/4, 278/2, 453/2, 453/3, 458, 459/1, 503/43, 630/1 (teilweise), 634/1 (teilweise).

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Gesamtfläche von ca. 1.45 ha.