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Amtliche Bekanntmachung: Flurbereinigungsverfahren Nidda-Schwickartshausen Laisbach
Amt für Bodenmanagement Büdingen
- Flurbereinigungsbehörde –
Bahnhofstraße 33
63654 Büdingen
Tel. (06042) 9612-0, Fax (0611) 327605-100
E-Mail: info.afb-buedingen@hvbg.hessen.de Büdingen, 01.02.2021
Flurbereinigungsverfahren Nidda-Schwickartshausen Laisbach Gz.: 23.1-BD-05-26-01-01-B-0004#007
Verfahrensnummer: VF 2601
Öffentliche Bekanntmachung
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse
Hiermit werden gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit gültigen Fassung die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke die dem Flurbereinigungsverfahren Nidda – Schwickartshausen Laisbach unterliegen festgestellt.
Begründung
Die Wertermittlung ist nach der Maßgabe der §§ 27 ff. FlurbG erfolgt. Die Nachweisungen über die Wertermittlungsergebnisse haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten vom 11. bis 13. Januar 2021 im Amt für Bodenmanagement Büdingen, Bahnhofstraße 33, 63654 Büdingen, ausgelegen. Der Anhörungstermin nach §32 FlurbG wurde aufgrund der aktuellen CoronaPandemie ersetzt durch die Veröffentlichung von Informationen zur Wertermittlung, zum Nachweis des Alten Bestandes sowie über die weitere Durchführung des Verfahrens im Internet unter www.hvbg.hessen.de/VF2601 (gemäß §5 des Planungssicherstellungsgesetz vom 20.05.2020 in der jeweils geltenden Fassung). Zusätzlich wurden jedem Teilnehmer die dort zur Verfügung stehenden Informationen zusammen mit dem Nachweis des Alten Bestandes per Post zugesandt. Es wurde Gelegenheit gegeben, Einwendungen gegen die Wertermittlungsergebnisse vorzubringen.
Es wurden keine Einwendungen erhoben. Damit sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse nach § 32 FlurbG erfüllt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Feststellung der Wertermittlungsergebnisse kann innerhalb einer Frist eines Monats Widerspruch bei der Flurbereinigungsbehörde, dem Amt für Bodenmanagement Büdingen, Bahnhofstraße 33, 63654 Büdingen erhoben werden.
Die Frist wird auch durch Erhebung des Widerspruchs bei der Spruchstelle für Flurbereinigung beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden gewahrt.
Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem 1. Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Veröffentlichung
Die Feststellung der Wertermittlung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Stadt Nidda und in den angrenzenden Gemeinden Wölfersheim, Echzell, Hirzenhain, Ranstadt und den Städten Ortenberg, Schotten, Laubach und Hungen öffentlich bekannt gemacht.
V1.3 (19.08.2015) 1/2
Darüber hinaus ist die Feststellung der Wertermittlung über die Internetadresse www.hvbg.hessen.de/VF2601 abrufbar.
gez. Dr. Schweitzer
(Amtsleiter)
V1.3 (19.08.2015) 2/2