Magistrat der Stadt Hungen
Kaiserstraße 7
35410 Hungen
Tel. +49 (0)6402 - 850
Fax +49 (0)6402 - 8554
E-Mail

Verwaltungsgebühren

Die Stadt erhebt aufgrund verschiedener Rechtsgrundlagen für einzelne Amtshandlungen oder sonstige Verwaltungstätigkeiten in Selbstverwaltungsangelegenheiten oder bei Weisungsaufgaben, die sie auf Veranlassung oder überwiegend im Interesse einzelner vornimmt, Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen).

Grundlagen (Stand 1. Februar 2011):

  • Satzung über das Erheben von Verwaltungskosten (Verwaltungskostensatzung) der Stadt Hungen vom 19.08.2010
  • Hessisches Verwaltungskostengesetz (HVwKostG) in der Fassung vom 12. Januar 2004, (GVBl. I S. 36) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Juli 2009 (GVBl. I S. 253).
  • Allgemeine Verwaltungskostenordnung (AllgVwKostO) vom 11. Dezember 2009 (GVBl. I S. 763)
  • Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport (VwKostO - MdI) vom 25. November 2009 (GVBl. I S. 462)
  • Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWVL) vom 19. März 2004 (GVBl. I S. 114), zuletzt geändert durch Art. 2 G zur Novellierung des Vermessungsingenieure-Berufsrechts vom 6.10.2010 (GVBl. I S. 313)
  • Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Familie und Gesundheit (VwKostO-HMAFG) vom 4. Dezember 2008 (GVBl. I S. 992), zuletzt geändert durch Art. 1 Zweite ÄndVO vom 18.5.2010 (GVBl. I S. 152)
  • Verschiedene Einzelgesetze und Verordnungen
     
A. Allgemeine Verwaltungsgebühren (s. Verwaltungskostensatzung der Stadt Hungen)
  Bescheinigung, allgemein 10,00 € *)1
  Hundesteuer-Ersatzmarke 5,00 € *)1
  Fotokopie s/w DIN A 4 0,20 € *)1
  Fotokopie s/w DIN A 3 0,40 € *)1
  Fotokopie Farbe DIN A 4 1,50 € *)1
  Fotokopie Farbe DIN A 3 3,00 € *)1
  Beglaubigungen von Unterschriften 6,00 € *)1
  Beglaubigungen von Originalen 6,00 € *)1
     
B. Besondere Verwaltungsgebühren  
1. Meldewesen  
1.1 Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses 13,00 € *)2
1.2 Meldebescheinigung (Aufenthaltsbescheinigung,
zusätzliche Meldebestätigung) je Bescheinigung
8,00 € *)2
1.3 Melderegisterauskunft je Einwohner 8,00 € *)2
1.4 Gruppenauskunft aus dem Melderegister §34 Abs. 3 27,00 € *)2
1.5 weitere Auskünfte siehe Fundstelle  
     
2. Paß- und Personalausweiswesen  
2.1 Ausstellung eines Passes  
- für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben
(Gültigkeit: 10 Jahre)

59,00 €

*)2
- für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
(Gültigkeit: 6 Jahre)

37,50 €

*)2
- Ausstellung eines Passes mit 48 Seiten zuzügl. 22,00 € *)2
- Ausstellung eines Passes mit 48 Seiten im Expressverfahren zuzügl. 32,00 € *)2
2.2
Austellung eines vorläufigen Reisepasses (Gültigkeit: 1 Jahr) 26,00 € *)2
2.3 Ausstellung eines Kinderreisepasses 13,00 € *)2
2.4 Ausstellung eines Personalausweises    
  - für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben 28,80 € *)2
  - für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 22,80 € *)2
2.5 Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises 10,00 € *)2
2.6 Änderung eines Passes, eines vorläufigen Passes und
Verlängerung oder Änderung eines Kinderpasses

6,00 €

*)2
2.7 Ausstellung eines vorläufigen Passes oder Kinderpasses
außerhalb der behördlichen Dienstzeit
doppelte Gebühr
     
3. Fischereiwesen  
3.1 Ausstellung bzw. Verlängerung eines Jugendfischereischeines
(Gebühr: 4,00 € / Fischereiabgabe: 3,50 €)

7,50 €

*)2
3.2 Ausstellung bzw. Verlängerung eines Jugendfünfjahresfischereischeines
(Gebühr: 6,00 € / Fischereiabgabe: 17,00 €)

23,00 €

*)2
3.3 Ausstellung bzw. Verlängerung eines Jahresfischereischeines
(ab 16. Lj.) (Gebühr: 5,00 € / Fischereiabgabe: 7,50 €)

12,50 €

*)2
3.4 Ausstellung bzw. Verlängerung eines Fünfjahresfischereischeines
(ab 16. Lj.) (Gebühr: 9,00 € / Fischereiabgabe: 27,00 €)

36,00 €

*)2
3.5 Ausstellung bzw. Verlängerung eines Zehnjahresfischereischeines
(Gebühr: 18,00 € / Fischereiabgabe: 50,00 €)

68,00 €

*)2
3.6 Weitere Ausfertigung eines Fischereischeins bei Verlust 6,50 € *)2
     
4. Gewerbewesen  
4.1 Bescheinigungen nach § 15 Abs. 1 der
Gewerbeordnung (An-, Um- u. Abmeldungen)

5,00 €

*)2
4.2 Entgegennahme einer Gewerbeanzeige 25,00 € *)2
4.3 Auskunft aus dem Gewerberegister 13,00 € *)3
4.4 Antrag auf Erteilung eines Auszuges aus
dem Gewerbezentralregister

13,00 €

*)2
4.5 Ausstellung einer Reisegewerbekarte (unbefristet)
- für natürliche Personen
- für juristische Personen

300,00 €
350,00 €

*)3
*)3
4.6 Nachträge in Reisegewerbekarte
(z. B. Ergänzung der Handelsgegenstände)

30 bis 60 €

*)3
4.7 Zweitschrift einer Reisegewerbekarte 30,00 € *)3
4.8 Erteilung einer Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten,
die mit einer den Spielausgang beeinflussenden techn.
Vorrichtung ausgestattet sind und die Möglichkeit eines
Gewinns bieten (§ 33 c Abs. 1 GewO)


150,00 bis 1.300,00 €


*)3
4.9 Erteilung einer Bestätigung der Geeignetheit des Austellortes,
(§ 33 c Abs. 3 GewO)
25,00 bis 100,00 €
*)3
4.10 Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens (§ 33 i Abs. 1 GewO) 150,00 bis 3.400,00 € *)3
4.11 Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb des
Bewachungsgewerbes (§ 34 Abs. 1 GewO)
300,00 bis 1.700,00 € *)3
4.12 Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb des Geschäftes
eines Pfandleihers (§ 34 Abs. 1 GewO)
300,00 bis 1.400,00 € *)3
4.13 Erteilung einer Erlaubnis zur Versteigerung fremder beweglicher Sachen, fremder Grundstücke oder fremder Rechte (§ 34 b Abs. 1 GewO)    
  - für natürliche Personen
- für juristische Personen
300,00 €
350,00 €
*)3
*)3
     
5. Gaststättenwesen  
5.1 Erteilung einer Erlabnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes (Konzession) für Schankwirtschaften (§ 2 GastG) nach Zeitaufwand mindestens 360,00 € *)3
5.2 Erweiterung oder Änderung einer bestehenden Erlaubnis nach Zeitaufwand  
5.3 Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis (§ 9 GastG)    
  - bei naturlichen Personen 300,00 € *)3
  - bei juristischen Personen 350,00 € *)3
5.4 Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis oder einer vorläufigen Stellvertretungserlaubnis für längstens 3 Monate (§ 11 GastG)    
5.5 Bewilligung von Fristverlängerungen nach § 11 GastG nach Zeitaufwand  
   

 

 
 

 

 

 
5.6 Erteilung von Gestattungen (§ 12 GastG) nach Zeitaufwand mind.

20,00 €

*)3
5.7 Aufhebung der Sperrzeit für einzelne Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten nach § 4 SperrzeitVO
25,00 €

*)3
5.8 Festsetzung allgemeiner Ausnahmen nach § 3 SperrzeitVO gebührenfrei
     
6. Volksfeste und Märkte  
6.1 Festsetzung eines Volksfestes  
bei einmaliger Festsetzung pro Tag (§ 60 b Abs. 2 i.V.m. § 69 Abs. 1 S. 1 GewO) nach Zeitaufwand mind. 120,00 € *)3
     
6.2 Festsetzung eines Wochen-, Spezial- oder Jahrmarktes  
bei einmaliger Festsetzung pro Tag(§ 69 Abs. 1 S. 1 i. V.m. § 67, 68 GewO)nach Zeitaufwand mind. 120,00 € *)3
     
6.3 Festsetzung eines Volksfestes  
bei einmaliger Festsetzung pro Tag(§ 69 Abs. 1 i.V.m. § 65 GewO) nach Zeitaufwand mind. 120,00 € *)3
     
6.4 Änderung und Aufhebung der Festsetzung nach Zeitaufwand mind. 30,00 € *)3
6.5 Untersagung der Teilnahme an einer Veranstaltung nach Zeitaufwand mind. 60,00 € *)3
     
7. Fundrecht  
7.1 Aufbewahrung einer Fundsache (3. v. H. des Wertes) min.

6,00 €

*)2
     
8. Straßenverkehrswesen  
8.1 Entscheidung über eine Erlaubnis nach § 29 der STVO
- Einzelerlaubnisse
 
Radsport 1 Tag 25,00 € *)3
Radsport 2 Tage 60,00 € *)3
Volkslauf / Volkswanderung 1 Tag 25,00 € *)3
Volkslauf / Volkswanderung 2 Tage 50,00 € *)3
Motorsport ohne Sonderprüfung 130,00 € *)3
Motorsport mit Sonderprüfung 215,00 € *)3
8.2 Straßensperrung nach § 45 StVO  
Die Gebühr setzt sich zusammen aus folgenden Positionen, die addiert werden:
a) Zeitraum:  
1 bis 3 Tage 10,00 € *)3
bis zu 2 Wochen 20,00 € *)3
bis zu 1 Monat 30,00 € *)3
jeder weitere Monat (maximaler Zeitraum: 1 Jahr) 10,00 € *)3
b) Art der Maßnahme:  
Sperrungen auf Geh- oder Radwegen 10,00 € *)3
Sperrungen im Fahrbahnbereich 15,00 € *)3
Vollsperrung  
mit innerörtlicher Umleitung 25,00 € *)3
mit überörtlicher Umleitung 35,00 € *)3
c) Sonstiges:  
fehlender oder nicht anwendbarer Verkehrszeichen- bzw. Umleitungsplan (Erstellung durch die Behörde)  
je angefangene ¼ Stunde 13,00 € *)3
Ausgenommene Sonderfälle:  
private Straßenfeste 15,00 € *)3
8.3 Entscheidung über Ausnahme von einer Vorschrift der STVO
je Ausnahmetatbestand und je Fahrzeug / Person

10,00 €
bis 750,00 €

*)3
  (weitere Gebühren - siehe entsprechende Gebührenordnung)  
     
9. Personenbeförderung  
siehe Gebührenordnung  
     
10. Sondernutzung  
siehe in vorhandener Satzung  
     
11. Sonstiges Ordnungsrecht    
  Bescheinigung über Seuchenfreiheit, Unbedenklichkeit,
Desinfektion, Herkunftsgebiete oder Ursprungszeugnis
nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften ohne Untersuchung
(§ 17 Abs. 1 Nr. 3 Tierseuchengesetz)



20,00 €
 
       
12. Vornamensänderungen 120,00 €  


*)1 Gebühren gemäß Verwaltungskostensatzung der Stadt Hungen
*)2 Gebühren aufgrund von Rechtsverordnungen
*)3 Gebühren der Verwaltungskostenordnung des Hess. Ministeriums des Innern bzw. für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung