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Der Weg zum Solarpark Trais-Horloff

Im Rahmen der Lokalen Agenda 21 haben die Stadt und ihre Bürger u.a. das Ziel, sich um eine verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien zu bemühen. Hierbei spielt die Solarenergie eine zentrale Rolle.
Die Verwaltung hat daher Freiflächen-Standorte auf ihre Möglichkeiten geprüft, um eine möglichst umfangreiche Nutzung der Sonnenenergie mittels der Photovoltaik zu erzielen. Als günstiger Standort hat sich hierbei die sogenannte Halde im Stadtteil Trais-Horloff gezeigt. Hier ergeben sich gute Ausgangsbedingungen für einen großflächigen Solarpark.
Die Vorteile dieses Standortes sind u.a.
  • erhöht gelegenes und nicht einsehbares Gelände mit lediglich zwei Zufahrten (Sicherheitsaspekt)
  • in Nord-Süd-Richtung gelegenes gut geschnittenes Areal (Ausnutzungsaspekt)
  • ebenes Grundstück mit ca. 80.000 m²
  • nahe Einspeisungsmöglichkeiten des erzeugten Stroms
Als Vorteile des Solarparks für die Stadt Hungen sind zu nennen:
  • Agenda-Ziel der verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien wird in hohem Maße erreicht
  • Stärkung des Standorts Hungen als umweltbewusste Kommune im Landkreis Gießen und Mittelhessen
  • verstärkte Sensibilisierung der Bevölkerung Hungens für erneuerbare Energien
  • Erzeugung von umweltfreundlichem Strom für rund 800 Haushalte
  • Einnahmenverbesserung im Haushalt durch höherwertige Nutzung der derzeitigen landwirtschaftlichen Flächen
  • Positive Nebeneffekte für das in der Nachbarschaft geplante Industrie- und Gewerbegebiet
Neben dem bereits erfolgreich abgeschlossenen Bauleitplanverfahren ist die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hungen für das Plangebiet notwendig. Die im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft dargestellten Flächen sollen in ein Sondergebiet umgewidmet werden. Die Durchführung erfolgt im Parallelverfahren.

Das Plangebiet umfasst das städtische Grundstück in der Gemarkung Trais-Horloff, Flur 2 Nr. 88/9 mit 129.210 m², Flurbezeichnung “Halde” sowie die städtischen Flurstücke (Fahrwege) Flur 2 Nr. 88/7 tlw., 88/8 “Holzweg” und Flur 2 Nr. 95/6 “Am neuen Graben”.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hungen hat in ihrer Sitzung am 06. Juni 2008 die Aufstellung des vorgenannten Bebauungsplans beschlossen. Am 9. Juli 2009 erfolgte der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan.

Mit dem Aufstellungsbeschluss wurde auch eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie wurde geprüft,
  • ob der Solarpark technisch realisierbar ist
  • ob der Solarpark wirtschaftlich ist
  • in welchen Umfang ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden muss
Ziel der Studie war es, durch ein neutrales Fachbüro, welches unabhängig von möglichen Betreibern ist, eine objektive Darstellung der Machbarkeit zu erarbeiten.

Auf Grund der positiven Machbarkeitsstudie für die Errichtung einer Eigenerzeugungsanlage mit einer Nennleistung des Solargenerators von über 1.500 kWp bei einer nachgeführten Anlage und einer mögliche Netzeinspeisung in das OVAG-Netz wurde die Ingenieur-Gesellschaft Müller mit der Auslobung eines Wettbewerbes (Ausschreibung) des geplanten Solarparks in der Gemarkung Trais-Horloff mit folgenden drei Varianten beauftragt:
  • Variante 1: Ausschreibung ohne direkte Beteiligung der Stadt/Stadtwerke Hungen,
  • Variante 2: Ausschreibung mit Zielvorgabe zur Gründung einer gemeinsamen GmbH,
  • Variante 3: Alleinige Ausführung durch Stadt/Stadtwerke Hungen- Ausschreibung der Arbeiten und der Betriebsführung.

Ziel des Projektes ist, dass der Solarpark Ende 2009 in Betrieb geht.

In Zusammenarbeit mit Herrn Uhrig von der Ingenieur-Gesellschaft Müller aus Schöneck und dessen Beraterteam, den Vergaberechtsspezialisten Wolfgang Trautner und Dr. Christof Schwabe aus dem Frankfurter Anwaltsunternehmen SNP Rechtsanwälte, dem Elektroplaner Rauschenberg Ingenieure aus Burghaun und den wissenschaftlichen Betreuer Prof. Dr. Rehm von der Fachhochschule (FH) Gießen-Friedberg wurden bis Ende März alle für das Vergabeverfahren erforderlichen Unterlagen erstellt.
Am 1. April erfolgte, wie in der Presse – auch überregional – zu lesen war, mit der Veröffentlichung der Rahmenbedingungen für das so genannte Verhandlungsverfahren, der Startschuss für das europaweite Vergabeverfahren. Interessierte Unternehmen konnten die Ausschreibungsunterlagen anfordern. Gesucht wurde ein Unternehmen, das den Solarpark selbst betreibt oder in Kooperation mit der Stadt Hungen errichtet und betreibt.
Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens meldeten sich bei der Stadt 20 Interessenten, die Interesse an dem Projekt haben. Nach dem Abgabeschluss erfolgte eine Sondierung der Interessenten. Hierbei ist anzumerken, dass diese Nachsondierung erforderlich wurde, da teilweise die Unterlagen nicht vollständig waren.
Als nächster Schritt wurden von diesen 20 Interessenten an 12 ausgewählte Firmen die Vergabeunterlagen versandt.
Entsprechend der Angebotsunterlagen sollten diese bis zum 03.07.09 11:00 Uhr bei der Stadt Hungen abgegeben werden. Bis zu diesem Zeitpunkt waren 3 Angebote bei der Stadt eingegangen, weiterhin wurde im Büro Müller ein Angebot vorgelegt. Weiterhin lag eine Absage der OVAG vor.
Nach Durchsicht der Unterlagen, gemeinsam mit dem Projektteam, musste Folgendes festgestellt werden:
Eines der Angebote wurde nicht bei der Stadt abgegeben, dies entsprach nicht den Angebotsbedingungen und es erfolgte ein Ausschluss von der weiteren Wertung.
Im Rahmen der Angebotsbearbeitung sollten gewisse Unterlagen vorgelegt werden, damit im Detail die Kosten und die eingesetzte Technik beurteilt werden konnten und eine Darstellung der Firma erfolgte. Drei Firmen haben diese Unterlagen nicht vollständig vorgelegt. Bei einer Firma musste man einschränken, dass nur eine zeichnerische Darstellung des angedachten Betriebsgebäude fehlte, was aber eine – im Sinne der Vergabe – untergeordnete Rolle spielte und im Verhandlungsverfahren nachgefordert werden kann. Allerdings sind die fehlenden Unterlagen der beiden anderen Firmen so elementar, dass diese Firmen und insbesondere die Angebote nicht gewertet werden konnten. Auch eine „Heilung“ durch eine Nachforderung entsprach nicht den Grundzügen einer transparenten Vergabe. Folglich waren diese beiden Firmen ebenfalls vom Wettbewerb auszuschließen.
Somit verblieb lediglich nur noch eine Firma, die Abakus Solar AG aus Gelsenkirchen.

Das Angebot der Fa. Abakus beschäftigt sich im Prinzip nur mit der Variante 1, „Ausschreibung ohne direkte Beteiligung der Stadt/Stadtwerke Hungen (Pachtmodell)“. In diesem Fall würde nur ein Pachtvertrag unterzeichnet werden und die Fa. Abakus erhielte den Auftrag zur Errichtung der Solaranlage durch diesen Investor.
Die als Projektziel genannte Variante 2 „Ausschreibung mit Zielvorgabe zur Gründung einer gemeinsamen GmbH“ kam aus Sicht der Fa. Abakus nicht in Frage, da die angedachten institutionellen Investoren nicht bereit sind, eine Renditeabfuhr von 3 % bei dem geplanten Konstrukt an die Stadtwerke abzuführen, vielmehr wollen sie einen Großteil der Rendite für sich einbehalten. Allenfalls wäre ein Pachtzins von ca. 2,3% der jährlichen Einspeisevergütung für die Stadt Hungen denkbar. Außerdem würden sich institutionelle Investoren nicht auf eine Minderheitsbeteiligung an einer gemeinsamen GmbH einlassen. Sie würden auf Grund ihrer Investition aller Voraussicht nach eine Mehrheitsbeteiligung bzw. eine entsprechende Minderheitsbeteiligung mit sichernden Rechten einfordern.
Aus der Besprechung des Beratungsgremiums „Solarpark“ heraus ergab sich somit eine klare Aussage, dass die als Projektziel angedachte Konzeption dieser GmbH-Gründung nicht weiter verfolgt werden soll. Ebenfalls ist die zeitliche Umsetzung in dieser Form extrem schwierig, da auf Grund sehr vieler unklarer Punkte, gerade die GmbH-Struktur und die Sicherheiten für den Investor betreffend, noch erheblicher Besprechungsbedarf bestehen würde.
Neben den beiden genannten Varianten stand auch noch die Möglichkeit im Raum, die Variante 3 „Alleinige Ausführung durch Stadt/Stadtwerke Hungen - Ausschreibung der Arbeiten und der Betriebsführung“ zu realisieren. Bei dieser Variante würde die Stadt die komplette Errichtung der Anlage durch die Firma Abakus beauftragen, wobei hier die Stadt Hungen die erforderlichen Mittel im Rahmen des Haushaltsplans bzw. Wirtschaftsplans zur Verfügung stellen muss, d.h. sie muss sich das entsprechende Kapital selbst besorgen.
In dem Aufklärungs- und Verhandlungsgespräch wurde - neben der Klärung von Fragen - festgelegt, dass die Fa. Abakus innerhalb der nächsten 14 Tage den entsprechenden Investor/Pächter im Rahmen einer weiteren Besprechung vorstellt, um über die Realisierung der Variante 1 zu sprechen.

Im Rahmen des Verhandlungsgespräches teilte die Fa. Abakus mit, dass auf Grund von gesunkenen Preisstrukturen bei den Modulen ein Alternativangebot für die Technik vorgelegt werden könne. An Stelle der Dünnschichtmodule könnten kristalline Module verwendet werden, was sowohl eine höhere Verdichtung als auch eine höhere Ertragsleistung hervorrufen würde. Es wurde entschieden, dieses Angebot mit der Maßgabe Anfang 32. KW einreichen zu lassen, damit man auch die neuen Investitionskosten mit in die Entscheidung einbinden konnte.

Die Eckpunkte des alternativen Angebotes (feststehende kristalline PV-Module) der Firma Abakus stellen sich wie folgt dar:
  • Leistung des Solarparks 2.856,96 kWp
  • Investitionssumme (netto) 7,43 Mio EUR
  • die Module kosten pro 1 kWp 2.600 EUR
  • es wird eine jährliche Pacht von 2,3% des Stromertrages (entspricht 19.310 EUR) zugesichert
  • unter Berücksichtigung aller Ausgaben (10,84 Mio EUR) und Einnahmen (16,79 Mio EUR) ergibt sich ein Cashflow von 5,95 Mio EUR
Entgegen der Untersuchungen in der Machbarkeitsstudie, die als Grundlage nachgeführte PV-Module hatte, erreicht das Angebot die Generatorleistung des Solarparks mit feststehenden Modulen.

Auf Grund dieser positiven Zahlen des alternativen Angebotes wurde dieses schließlich weiter verfolgt.

Anfang August zeigte der Magistrat der Stadt Hungen der Kommunalaufsicht vorab an, dass sich die Stadt Hungen voraussichtlich dazu entscheiden wird, einen Solarpark Hungen zu errichten.
Die förmliche Anzeige über die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung - soweit erforderlich - nach § 127a Abs. 1 Nr. 1 HGO würde nach der Entscheidung im September 2009 vorgenommen. Im Vorfeld zu der Anzeigepflicht gegenüber der Kommunalaufsicht als Aufsichtsbehörde erfolgte eine Erläuterung des wirtschaftlichen Unternehmens Solarpark sowie eine Begründung zur Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen.
Durch eine frühere Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hungen wurde für die Stadtwerke der Stadt Hungen der Betriebszweig „Photovoltaik“ als neue Tätigkeit aufgenommen. In konsequenter Umsetzung dieses neuen Betriebszweiges soll neben der Forcierung zum Bau von Dachanlagen auf städtischen Dachflächen für die Erzeugung von Solarstrom auf der ehemaligen Bergbauhalde im Ortsteil Trais-Horloff die Möglichkeit geschaffen werden dort einen Solarpark zu errichten. Die Fläche wurde in der Vergangenheit als Ackerland genutzt und ist im Flächennutzungsplan wie auch in dem Bebauungsplan als Standort für einen Solarpark ausgewiesen.
Im Vorfeld wurde aus diesem Grund die zuvor erwähnte Machbarkeitstudie beauftragt, welche die Aufgabe hatte, die Rahmenbedingungen und die Wirtschaftlichkeit des Solarparks zu überprüfen. Es ergab sich, dass der Standort geeignet ist und dass sich eine Wirtschaftlichkeit einstellt.
Die Stadt Hungen beabsichtigt den Solarpark (Photovoltaikanlage) durch ein privates Unternehmen schlüsselfertig errichten zu lassen. Der Auftrag umfasst die Errichtung eines Solarparks. Der Auftrag beinhaltet die Errichtung eines Betriebsgebäudes mit zwei Räumen. Ferner ist eine computergestützte Anlagenüberwachung mit Internet-Zugang einzurichten. Die Solaranlage wird im Dauerbetrieb arbeiten und die maximale elektrische Leistung in das öffentliche Netz einspeisen. Vorgesehen ist ein mindestens zwanzigjähriger Betrieb.
Das Investitionsvolumen beträgt ca. 7,4 Millionen Euro Netto bei Verwendung kristalliner Module. Zum Erhalt der Förderung nach dem „Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)“ soll die vollständige Ausführung, Inbetriebnahme und Anmeldung noch im Jahr 2009 erfolgen.
Nach § 127a Abs. 1 HGO hat die Stadt ihre Entscheidung über die Errichtung eines wirtschaftlichen Unternehmens der Aufsichtbehörde anzuzeigen. Ausschließlich entscheidungsbefugt im Falle der Errichtung wirtschaftlicher Unternehmen ist die Stadtverordnetenversammlung (§ 51 Nr. 11 HGO). Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 9. September 2009 über die Errichtung des Solarparks Hungen entscheiden.
Gemäß § 127a Abs. 1 Satz 2 HGO muss aus der Anzeige über die Entscheidung der Stadt bezüglich der Errichtung des wirtschaftlichen Unternehmens zu ersehen sein, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Nach § 121 Abs. 1 HGO darf sich eine Gemeinde wirtschaftlich betätigen, wenn
  1. der öffentliche Zweck die Betätigung rechtfertigt,
  2. die Betätigung nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf steht und
  3. der Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt wird oder erfüllt werden kann.
Bereits das Vorliegen einer wirtschaftlichen Betätigung durch den Betrieb des Solarparks lässt sich im vorliegenden Falle verneinen, weshalb der Prüfungsmaßstab des § 121 HGO nicht zur Anwendung kommt. Denn der Betrieb des Solarparks produziert nicht mehr Strom, als die Stadt Hungen zur Deckung ihres Eigenbedarfs (kommunale Gebäude, Straßenbeleuchtung etc..) benötigt:
Die Verwaltung der Stadt Hungen hat einen jährlichen Eigenbedarf von rund 4 Millionen kWh / a.
Die maximale Jahreskapazität des Solarparks Hungen beträgt 2.600.000 kWh / a bei Verwendung kristalliner Module.
Schon daraus ergibt sich rein rechnerisch, dass die Stadt Hungen mit dem Solarstrom noch nicht einmal ihren Eigenbedarf zu decken vermag. Insofern liegt eine wirtschaftliche Betätigung im Sinne des § 121 HGO nicht vor.
Lediglich vorsorglich wurde im Weiteren verdeutlicht, dass auch die weiteren Voraussetzungen des § 121 HGO vorliegen, sollte die Kommunalaufsicht gleichwohl eine wirtschaftliche Betätigung trotz bloßer Eigenbedarfsdeckung bejahen.

Am 9. September 2009 teilte die Kommunalaufsicht der Stadt Hungen mit, dass die übersandte Sachverhaltsschilderung nachvollziehbar ist. Der Begründung, dass es sich bei dem Betrieb des Solarparks um Eigenbedarf handelt, könne gefolgt werden. Daher handelt es sich um keine anzeigepflichtige wirtschaftliche Betätigung i.S.d. § 121 HGO i.V.m. § 127 a HGO. Seitens der Kommunalaufsicht bestehen keine Bedenken gegen den Betrieb eines Solarparks durch den Eigenbetrieb Stadtwerke Hungen.
Eine aufsichtsbehördliche Genehmigung wäre lediglich für die benötigte Kreditaufnahme erforderlich.

Somit hatte die Stadtverordnetenversammlung die Wahl zwischen der Variante 3 (Alleinige Ausführung durch die Stadtwerke Hungen mit Ausschreibung der Arbeiten und der Betriebsführung) oder der Variante 1 (Ausschreibung ohne direkte Beteiligung der Stadt/Stadtwerke Hungen, Pachtmodell).

Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 3. September 2009 beschlossen, die Variante 3 (Alleinige Ausführung durch die Stadtwerke Hungen mit Ausschreibung der Arbeiten und der Betriebsführung) umzusetzen. Der Magistrat wurde beauftragt, die entsprechenden Schritte (u.a. Änderung Eigenbetriebssatzung, Änderung des Wirtschaftsplanes, Abschluss Generalunternehmervertrages, Beauftragung Projektbegleitung) vorzubereiten und zu veranlassen. Die Umsetzung soll mit kristallinen PV-Modulen erfolgen.

Zusammenfassend kann festgehalten werden:
  • Die Stadt erhält bei beiden Varianten rund 18.000 EUR mehr Pacht, in 20 Jahren also 360.000 EUR.
  • Der von Abakus geschätzte Jahresenergieertrag von 920 kWh/kWp wird durch ein neutrales Ertragsgutachten mit 917 kWh/kWp bestätigt, die Machbarkeitsstudie ging noch von 850 kWh/kWp aus.
  • Die Stadt produziert mit dem Solarpark jährlich rund 2,6 Mio kWh, dies entspricht ca. 2/3 des städtischen Stromverbrauchs.
  • Der Solarpark wird eine Einspeisevergütung von ca. 840.000 EUR pro Jahr erhalten.
  • Bei Variante 3 wird der Solarpark vor Steuern einen Gewinn von rund 100.000 EUR in den ersten Jahren und zum Ende der 20 Jahre von rund 300.000 EUR jährlich erwirtschaften.