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Magistrat der Stadt Hungen
Kaiserstraße 7
35410 Hungen
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Stadtwerke Hungen
Das Hessische Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) bestimmt, dass kommunale Wasserversorgungen als Eigenbetriebe nach den Vorschriften des Eigenbetriebsrechts zu führen sind.
Diese Gesetzesvorschrift, einen Eigenbetrieb für die Wasserversorgung zu gründen, gilt für Wasserversorgungen, die mehr als 1,5 Mio m³ Wasser abgeben, und für Wasserversorgungen, die mehr als 10.000 Einwohner beliefern. Die Stadt Hungen hat demnach einen Eigenbetrieb zu führen, da die maßgebliche Einwohnerzahl überschritten wird.
Aufgrund des Beschlusses der Stadtverordenetenversammlung vom 29. September 1988 wird seit dem 01.01.1989 die Wasserversorgung als Eigenbetrieb nach den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes und der Betriebssatzung geführt. Zunächst wurde auch der Verkehrsbetrieb in den Stadtwerken Hungen geführt; seit dem Jahre 1999 ist diese Aufgabe nicht mehr Gegenstand und Zweck des Eigenbetriebes.
Die Stadtverordnetenversammlung ist mit ihrem Beschluss vom 19.12.2002 dem Beispiel anderer Kommunen gefolgt und hat die Abwasserbeseitigung zum 31.12.2002 aus dem städtischen Haushalt ausgegliedert und zum 01.01.2003 in die Stadtwerke Hungen überführt.
Der Eigenbetrieb führt die Bezeichnung "Stadtwerke Hungen".
Die Stadt Hungen ist seit 1970 Mitglied im Abwasserverband Hungen, der für das gesamte Stadtgebiet die Reinigung des Abwassers vornimmt.