

Pressemitteilung vom 30.Januar 2012
Haben Sie eine solche Maßnahme in nächster Zeit geplant? Dann beantragen Sie rechtzeitig eine Genehmigung nach der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Viele Bauherren und Hausentrümpler sind völlig überrascht, wenn die Dachdeckerfirma oder das Entsorgungsunternehmen, die Gerüst oder Container stellen, mit dem Aufbau nicht beginnt, weil keine Genehmigung vorliegt. Viele Bürgerinnen und Bürger kommen dann ganz kurzfristig zu uns und brauchen schnellstmöglich die entsprechende Genehmigung und stellen erst am Tage des Beginns der Maßnahme einen Antrag. Da in allen Fällen andere Fachbehörden, u. a. die Polizei und Straßenbaubehörde, vor der Erteilung der Genehmigung gehört werden müssen und ab und zu sogar ein Ortstermin erforderlich wird, ist eine kurzfristige Bearbeitung nicht immer möglich.
Unsere Bitte an alle Bürgerinnen und Bürger: Wenn Sie vorhaben, ein Baugerüst oder einen Container zu stellen bzw. Baumaterial auf dem Gehweg zu lagern, dann beantragen Sie bitte rechtzeitig – mindestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme – die Genehmigung. Gleiches gilt übrigens für eine Straßensperrung. Weitere Informationen und Anträge gibt es bei der Straßenverkehrsbehörde.
Für weitere Auskünfte bzw. Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Hungen zu den Sprechzeiten zur Verfügung.
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Sprechzeiten des Ordnungsamtes:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 07.00 – 12.30 Uhr |
Hungen, 30.01.2012
Der Magistrat der Stadt Hungen
gez.
W e n g o r s c h
Bürgermeister