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Bekanntmachung vom 12.Juli 2012

Bauleitplanung der Stadt Hungen (Kernstadt, Stadtteil Inheiden)
Genehmigung der Flächennutzungsplan-Änderung
der Stadt Hungen

Kernstadt, Stadtteil Inheiden, Bereich „Friedberger Straße“

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hungen hat in ihrer Sitzung am 15.09.2011 die Feststellung der Flächennutzungsplan-Änderung zum Bebauungsplan „Friedberger Straße“ beschlossen und die Begründung einschließlich Umweltbericht hierzu gebilligt.

Das Regierungspräsidium Gießen teilt mit der Verfügung vom 20.01.2012 Az.: III 32 – 61 d 04/01 – Hungen – 13 – (42) mit, dass die Änderung des Flächennutzungsplans und das Plan-aufstellungsverfahren geprüft wurden und die Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt wird.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung nach § 6 Abs. 5 BauGB wird die Änderung des Flächennutzungsplans wirksam.
Der so genehmigte Plan zur Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht wird ab sofort in der Stadtverwaltung der Stadt Hungen, Kaiserstraße 7, Fachbereich Technische Dienste, Bereich Bauordnung und Planung, Zimmer-Nr. EG 07, während der Dienststunden (Mo., Di., Mi., Fr., 8.30 - 12.30 Uhr, Do. 15.00 - 18.00 Uhr) für jede/n zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Gemäß § 215, Abs.1 Baugesetzbuch werden

  1. eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Nr.1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 Baugesetzbuch beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges.

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Hungen unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsrand der Kernstadt Hungen. Der nördliche Teil des Plangebietes liegt in der Gemarkung Hungen, der südliche Teilbereich befindet sich in der Gemarkung Inheiden. Westlich grenzt die Friedberger Straße bis an den Kreisel der Ortsumgehung Hungen B 457 und im weiteren Verlauf die B489 an den Geltungsbereich. Östlich verlaufen die Trassen der Eisenbahnstrecken Hungen-Wölfersheim und Hungen-Gelnhausen.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Gesamtgröße von ca. 5,4 ha und beinhaltet die folgenden Flurstücke: In der Gemarkung Hungen, Flur 7, „In den Bergen“ 57/6; Flur 7 „Im Inheider Grund“ 57/4, 57/7, 59/5 und Flur 7 „Friedberger Straße“ 58/9. In der Gemarkung Inheiden Flur 4 „Auf der Steinrücke“ 374/3, 374/4 tlw., 386/2, 386/3, 386/4 tlw., 386/5 tlw., 387/1 tlw., 388/1 tlw., 388/2 tlw., 388/3 tlw., 388/4 tlw., 389, 390/1, 391/1 tlw., 392, 393, 395/1, 395/2; „Der Schützenberg“ 257 tlw., 258, 259, 260 und „Egelsloh“ 273 tlw., 275 tlw. sowie 276.

Der Planbereich ist nachstehend dargestellt.

Hungen, den 02.05.12

Der Magistrat der Stadt Hungen

gez. Wengorsch
(Bürgermeister)

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