

Bekanntmachung vom 13.Juli 2011
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hungen hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 21.06.2011 den Bebauungsplan Nr. 1.28 „Vergnügungsstätten Sanierungsgebiet Hungen Hungen“ nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes betrifft mit Ausnahme der Flächen, die sich in den Geltungsbereichen der Bebauungspläne Nr. 1.24 „Bürgerpark“ im Norden und Nr. 1.27 „Seniorenzentrum Hungen“ im Süden befinden, das gesamte, förmlich festgelegte Sanierungsgebiet der Stadt Hungen in der Flur 1.
Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplans in der Fassung vom 05. April 2011.
Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).
Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung bei der Stadtverwaltung der Stadt Hungen, Fachbereich Technische Dienste, Bereich Bauordnung und Planung, Zimmer-Nr. EG 07, 35410 Hungen während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Ent-schädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteilen, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wor-den sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Hungen, den 13.07.2011
Weber
(Bürgermeister)

Lage des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 1.28 „Vergnügungsstätten Sanierungs-gebiet Hungen“