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Bekanntmachung vom 13. Dezember 2011

Bauleitplanung der Stadt Hungen, Stadtteil Langd
Genehmigung der Flächennutzungsplan-Änderung
der Stadt Hungen

Stadtteil Langd, Bereich „Heiloohsecke“

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hungen hat in ihrer Sitzung am 10.11.2011 die Feststellung der Flächennutzungsplan-Änderung zum Bebauungsplan Nr. 5.00 „Heiloohsecke“ beschlossen und die Begründung einschließlich Umweltbericht hierzu gebilligt.

Das Regierungspräsidium Gießen teilt mit der Verfügung vom 18.11.2011 Az.: III 32 – 61 d 04/01 – Hungen – 13 – (33) mit, dass die Änderung des Flächennutzungsplans und das Planaufstellungsverfahren geprüft wurden und die Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt wird.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung nach § 6 Abs. 5 BauGB wird die Änderung des Flächennutzungsplans wirksam.

Der so genehmigte Plan zur Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht wird ab sofort in der Stadtverwaltung der Stadt Hungen, Kaiserstraße 7, Fachbereich Technische Dienste, Bereich Bauordnung und Planung, Zimmer-Nr. EG 07, während der allgemeinen Dienststunden für jede/n zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Gemäß § 215, Abs.1 Baugesetzbuch werden

  1. eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Nr.1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 Baugesetzbuch beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Hungen unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortsrand des Hungener Stadtteils Langd. Der Geltungs-bereich umfasst eine Größe von ca. 3,28 ha und liegt in der Gemarkung Langd. Er beinhaltet in der Flur 1 die Flurstücke 302/1, 302/2, 303 - 305, 306/1, 306/2, 307/3, 308/1 teilweise (tw), 309/1 (tw), 310/1 (tw), 311/3, 639/3 (tw) sowie 640 (tw). In der Flur 2 beinhaltet der Gel-tungsbereich die Flurstücke 109/9, 109/8, 110/1, 110/2, 111/2, 111/3, 113, 114, 115/1, 115/2, 116/1, 116/2, 117/1, 117/2, 117/3, 117/4, 117/5, 186/15, 188/1, 189/3, 207 und 208. Der Gel-tungsbereich beinhaltet in der Flur 3 die Flurstücke 15 (tw), 16 (tw), 17 und 18 (tw) sowie in der Flur 4 die Flurstücke 123 (tw), 128 – 131 (jeweils tw) und 133 (tw).

Der Planbereich ist nachstehend dargestellt.

Hungen, den 14.12.2011
Der Magistrat der Stadt Hungen

gez. Wengorsch
(Bürgermeister)

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