

Bekanntmachung vom 28.April 2011
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3(2) BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hungen hat in ihrer Sitzung am 17.02.2011 beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3(2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4(2) BauGB für den o.g. Bebauungsplan durchzuführen. Die Änderung des Flächen-nutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren.
An der Friedberger Straße in der Kernstadt Hungen befindet sich das Areal einer ehemaligen Betonbaufirma. Seit der Stilllegung des Unternehmens werden die bauli-chen Anlagen und Betriebsflächen nicht mehr genutzt und stehen leer.
Die zum Großteil durch die vorhergehende Nutzung bereits versiegelten Flächen sol-len nun revitalisiert und wiedernutzbar gemacht werden. Für das Gebiet existiert je-doch kein Bebauungsplan, so dass keine planungsrechtliche Sicherheit besteht. Die vorhandenen baulichen Anlagen sind lediglich über Einzelbaugenehmigungen ab-gesichert. Für die Revitalisierung des Geländes ist somit die Aufstellung eines Bebau-ungsplans notwendig.
Weiterhin besteht das Interesse eines Investors auf einem Teil des ehemaligen Fir-mengeländes eine Tankstelle zu errichten. Da sich jedoch die Flächen des nordwest-lichen Geltungsbereichs in Schutzzone IIIA des festgesetzten Wasserschutzgebiets für die Wassergewinnungsanlage Inheiden der OVAG Friedberg befinden, ist für die Er-richtung einer Tankstelle eine Ausnahmegenehmigung von der Schutzgebietsverord-nung notwendig. Der Fachdienst Wasser- und Bodenschutz des Landkreises Gießen stellt diese Ausnahmegenehmigung unter der Voraussetzung in Aussicht, dass die Stilllegung einer im Stadtgebiet Hungen vorhandenen Tankstelle erfolgt.
Südöstlich der oben genannten Betriebsflächen befinden sich von Hungener Verei-nen genutzte Flächen. Hierbei handelt es sich um den „Geflügelzuchtverein Hungen und Umgebung“, den „Verein f. Deutsche Schäferhunde, OG Hungen“ sowie den „Verein für Garten- u. Landschaftspflege Hungen“. Auch hier fehlt es an planungs-rechtlicher Absicherung, weshalb durch die Aufstellung eines Bebauungsplans Rechtssicherheit hergestellt werden soll und somit bestehende Nutzungen und bauli-che Anlagen legalisiert und erhalten werden können.
Das Ziel der Bauleitplanung ist somit einerseits die Sicherung des Bestandes der Ver-einsnutzungen sowie der baulichen Anlagen. Anderseits dient die Bauleitplanung der Sicherung der gewerblichen Anlagen und des ehemaligen Verwaltungsgebäudes im nördlichen Teilbereich. Zudem soll mit der Bauleitplanung die Möglichkeit geschaffen werden, zusätzliche Mischbebauung sowie eine Tankstelle anzusiedeln. Insgesamt betrachtet, ermöglichen die entsprechenden Festsetzungen eine geordnete städte-bauliche Entwicklung des gesamten Areals.
Im Parallelverfahren erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplans, da die für die Mischgebietsflächen sowie die für Ausgleichsmaßnahmen vorgesehenen Teilberei-che derzeit als „Gemischte Baufläche“ und die Flächen des „Geflügelzuchtvereins Hungen und Umgebung“ sowie des „Vereins für Garten- u. Landschaftspflege Hun-gen“ als „Flächen für die Landwirtschaft“ ausgewiesen sind.
Bekanntmachung der Offenlegung gem. § 3 (2) BauGB
Nach Abwägung der Einwendungen und Anregungen, die im Rahmen der frühzeiti-gen Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öf-fentlicher Belange zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Friedberger Straße“ sowie der zugehörigen FNP-Änderung eingingen, wurde der Vorentwurf gemäß den Vor-gaben der Abwägung überarbeitet und liegt nun als Entwurf vor.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung einschließlich Umweltbericht und landschaftspflegerischem Fachbeitrag sowie die Änderung des Flächennutzungs-planes mit Umweltbericht liegen vom
Montag, den 02.05.2011 bis einschließlich Freitag, den 03.06.2011
in der Stadtverwaltung der Stadt Hungen, Zentrale, 35410 Hungen während der all-gemeinen Dienststunden für jede/n zur Einsicht öffentlich aus. Während der Ausle-gungsfrist können Anregungen von jeder Person schriftlich oder zur Niederschrift vor-gebracht werden.
Nach dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwal-tungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet gel-tend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
- Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan „Friedberger Stra-ße“
- Entwurf des Umweltberichtes gem. § 2a BauGB
- NATURA 2000-Verträglichkeitsstudie zum Bebauungsplan „Friedberger Straße“
Verschiedene wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen und Informationen sind im Verfahren gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB eingegangen:
Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V.: Artenschutzprü-fung.
Landkreis Gießen, FD Naturschutz: Artenschutzprüfung und NATURA2000-Verträglichkeitsstudie; Artenausstattung und Darstellung der Ausgleichsflä-chen; Definition der zulässigen baulichen Anlagen sowie der Grundfläche; Bi-lanzierung.
Landkreis Gießen, FD Wasser- und Bodenschutz: Festsetzungsverordnung des von der Planung betroffenen Trinkwasserschutzgebiets; Umgang mit Nieder-schlagswasserversickerung.
Regierungspräsidium Gießen: Lage des Geltungsbereichs im angezeigten Bergwerksfeld; Nähe des Geltungsbereichs zu Waldflächen; Lärmschutzmaß-nahmen.
Die Stellungnahmen werden zusammen mit der Abwägung und der Umweltprüfung, in der die Aspekte der Kompensation und Regelungen nach Bundesnaturschutzge-setz behandelt sind, öffentlich ausgelegt.
Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsrand der Kernstadt Hungen. Der nörd-liche Teil des Plangebietes liegt in der Gemarkung Hungen, der südliche Teilbereich befindet sich in der Gemarkung Inheiden. Westlich grenzt die Friedberger Straße bis an den Kreisel der Ortsumgehung Hungen B 457 und im weiteren Verlauf die B489 an den Geltungsbereich. Östlich verlaufen die Trassen der Eisenbahnstrecken Hungen-Wölfersheim und Hungen-Gelnhausen.
Der Planbereich ist nachstehend dargestellt.

Hungen, den 20.04.2011
Der Magistrat der Stadt Hungen
gez. Weber, Bürgermeister