

Bekanntmachung vom 14.Juli 2011
Bauleitplanung der Stadt Hungen, Kernstadt Hungen, Bebauungsplan Nr. 1.29 "Städtebauliche Arrondierung der Ortseinfahrt Friedberger Straße" ; Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hungen hat in ihrer Sitzung am 21.06.2011 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes beschlossen. Der Beschluss hat fol-genden Wortlaut:
Für den östlichen Bereich Parkanlage „Der Wall“ und „Friedberger Straße“ Nr. 12, 14, 16 und 18 sowie den westlichen Bereich „Feldheimer Straße“ Nr. 1, 2, 3 und 5, sowie „Friedberger Straße“ Nr. 17, 19, 21, 23, 25 und 27 “ in der Kernstadt Hungen einen Bebauungsplan gemäß § 2 BauGB aufzustellen. Ferner wird beschlossen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Flächennutzungsplanände-rung für den vorgenannten Bereich durchzuführen.
Das Teilgebiet liegt in der Gemarkung Hungen, westlich und östlich der Friedberger Straße und erstreckt sich im Osten vom Judenfriedhof über die öffentlich Parkanlage bis zum Bahnübergang sowie im Westen südlich des Hungener Friedhofes bis zur Straßenkreuzung Friedberger Straße / Am Grenzwall. Weiter östlich des Plangebietes verlaufen die Trassen der Eisenbahnstrecken Hungen-Wölfersheim und Hungen-Gelnhausen.
In den Geltungsbereich des Bebauungsplanes fallen somit folgende Flurstücke:
Gemarkung Hungen:
Flur 1, Flurbezeichnung „Der Wall“, Nr. 368 und Nr. 640, Flurbezeichnung „ Friedberger Straße “, Nr. 372/1, 373/1, 375/1, 378/1, 380, 389 und Nr. 610, sowie Flurbezeichnung „In den Bergen“, Flur 1, Nr. 641 und in der Flur 7 mit der Flurbezeichnung „Friedberger Straße“ die Flurstücke Nr. 1/20, 1/21, 1/72, 1/75, 1/76, 1/77, 1/78, 1/79 und 147/1. Weiterhin die Flurstücke Nr. 1/27, 1/68 tlw., 1/70, 1/71, 1/74 „Feldheimer Straße“ und das Flurstück-Nr. 1/73 mit der Flurbezeich-nung „An der Feldheimer Straße“ sowie das Flurstück-Nr. 1/146 tlw. „Am Grenzwall“.
Das Plangebiet ist dem nachstehenden Übersichtsplan zu entnehmen.
Der in Anlage beigefügte Plan (Geltungsbereich) ist Bestandteil des Beschlusses.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Hungen, den 29.06.2011
Der Magistrat der Stadt Hungen
gez. Weber (Bürgermeister)