

Bekanntmachung vom 01.Februar 2012
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 liegt gemäß § 114 d i.V.m. § 97 der Hessischen Gemeindeordnung
vom 02. bis 03. Februar 2012,
und
vom 06. bis 10. Februar 2012
während der Sprechzeiten im Rathaus der Stadt Hungen, Kaiserstraße 7, 35410 Hungen – Empfang – öffentlich aus.
Bekanntmachung vom 01.Februar 2012
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hungen hat in ihrer Sitzung am 26. Januar 2012 die von der Revision des Landkreises Gießen geprüfte Jahresrechnung 2008, die im
| Verwaltungshaushalt-Einnahmen mit | € | 16.803.995,32 | |
| Verwaltungshaushalt-Ausgaben mit | € | 18.372.906,10 | |
| und im | Vermögenshaushalt mit | € | 5.695.232,02 |
abschließt, einstimmig beschlossen.
Bekanntmachung vom 14. Dezember 2011
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hungen hat in ihrer Sitzung am 10.11.2011 die o. g. Bebauungsplan-Änderung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen und die Begründung einschließlich Umweltbericht hierzu gebilligt.
Bekanntmachung vom 13. Dezember 2011
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hungen hat in ihrer Sitzung am 10.11.2011 die Feststellung der Flächennutzungsplan-Änderung zum Bebauungsplan Nr. 5.00 „Heiloohsecke“ beschlossen und die Begründung einschließlich Umweltbericht hierzu gebilligt.
Bekanntmachung vom 13. Dezember 2011
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hungen hat in ihrer Sitzung am 18.08.2011 den Bebauungsplan Nr. 13.01 „Verkehrsanbindung Hof Graß“ gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.
Bekanntmachung vom 13. Dezember 2011
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3(2) BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hungen hat in ihrer Sitzung am 15.09.2011 beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3(2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4(2) BauGB für den o.g. Bebauungsplan durchzuführen.
Bekanntmachung vom 13. Dzember 2011
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3(2) BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hungen hat in ihrer Sitzung am 15.09.2011 beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3(2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4(2) BauGB für den o.g. Bebauungsplan durchzuführen.
Bekanntmachung vom 13. Dezember 2011
Inkrafttreten des Bebauungsplans
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hungen hat in ihrer Sitzung am 21.06.2011 den Bebauungsplan Nr. 3.03 „Am Viehtrieb" im Stadtteil Inheiden gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Weiterhin wurden die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 5 Hessische Gemeindeordnung (HGO) und § 81 Hessische Bauordnung (HBO) beschlossen. Die Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.
Bekanntmachung vom 13. Dezember 2011
Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hungen hat in ihrer Sitzung am 21.06.2011 den Feststellungsbeschluss zur o. a. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst.
Bekanntmachung vom 13.Juli 2011
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hungen hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 21.06.2011 den Bebauungsplan Nr. 1.28 „Vergnügungsstätten Sanierungsgebiet Hungen Hungen“ nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Bekanntemachung vom 14.Juli 2011
Bauleitplanung der Stadt Hungen, Kernstadt Hungen, Bebauungsplan Nr. 1.29 "Städtebauliche Arrondierung der Ortseinfahrt Friedberger Straße" ; Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB, Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB
Bekanntmachung der Veränderungssperre
Bekanntmachung vom 14.Juli 2011
Bauleitplanung der Stadt Hungen, Kernstadt Hungen, Bebauungsplan Nr. 1.29 "Städtebauliche Arrondierung der Ortseinfahrt Friedberger Straße" ; Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Bekanntmachung vom 28.April 2011
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3(2) BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hungen hat in ihrer Sitzung am 17.02.2011 beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3(2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4(2) BauGB für den o.g. Bebauungsplan durchzuführen. Die Änderung des Flächen-nutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren.