Magistrat der Stadt Hungen
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Widersprüche gegen Grundsteuerbescheide der Stadt Hungen entbehrlich

Entgegen anderslautender Aussagen aus den Medien weist die Stadt Hungen darauf hin, dass Widersprüche gegen die Grundsteuerfestsetzungen der Stadt Hungen grundsätzlich entbehrlich sind. Anlass für diesen Hinweis sind zahlreiche Nachfragen verunsicherter Bürger sowie vermehrte Eingänge von Widersprüchen gegen die städtischen Grundsteuerbescheide.

Die städtischen Grundsteuerfestsetzungen basieren auf den sich aus den Einheitswertermittlungen des Finanzamtes Gießen ergebenden Grundsteuermessbeträgen. An diese Feststellungen ist die Stadt aufgrund der geltenden gesetzlichen Bestimmungen (unter anderem Abgabenordnung, Bewertungs- und Grundsteuergesetz) zwingend gebunden.

Sollte das Finanzamt diese Besteuerungsgrundlagen zum Beispiel durch gerichtliche Entscheidung – auch rückwirkend – aufheben oder ändern, sind auch die Grundsteuerbescheide der Stadt Hungen rückwirkend aufzuheben oder zu ändern.

Die Grundsteuerpflichtigen müssen daher weder Widersprüche erheben noch weitere Aufhebungs-, Änderungs- oder Aussetzungsanträge stellen.

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