

-gültig ab 1.11.2011-
Die Stadt Hungen fördert den Erwerb von städtischen Grundstücken bzw. Grundstücken der Hessischen Landgesellschaft mbH zum Bau von Eigenheimen durch Familien mit Kindern nach den Bestimmungen dieser Richtlinie. Ziel der Förderrichtlinie ist die Errichtung von Eigenheimen durch Familien mit Kindern zu erleichtern bzw. zu ermöglichen. Damit soll der Abwanderung aus den Stadtteilen von Hungen entgegengewirkt bzw. ein Zuzug in die außen liegenden Stadtteile unterstützt werden.
Die Stadt Hungen stellt im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuschüsse zum Erwerb von städtischen Baugrundstücken bzw. Baugrundstücken der Hessischen Landgesellschaft mbH zur Verfügung. Damit soll das Eigenkapital erhöht und die Darlehensaufnahme mit der damit verbundenen Belastung verringert werden.
Die Förderung ist eine freiwillige Leistung der Stadt Hungen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Förderzusage steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung ausreichender Haushaltsmittel.
Gefördert werden der Erwerb von städtischen Bauplätzen oder Bauplätzen der Hessischen Landgesellschaft mbH in den Hungener Neubaugebieten
die an den Erwerber des Baugrundstücks ab dem 01.11.2011 zur Eigennutzung veräußert werden und durch den Käufer mindestens 8 Jahre selbst bewohnt werden. Die Grundrisse müssen familiengerecht sein. Wohnungen mit weniger als 3 Wohn- / und Schlafräumen werden nicht gefördert.
Antragsberechtigt sind Ehepaare, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende, in deren Haushalt jeweils mindestens ein Kind lebt.
Kinder werden berücksichtigt, wenn sie im Haushalt wohnen und
Beim Grundstückserwerb wird eine Förderung in Höhe von 15 % des Kaufpreises für den Grund und Boden (ohne Erschließungskosten) gewährt.
Der Zuschuss wird auf Antrag und Genehmigung durch den Magistrat der Stadt Hungen nach Fertigstellung des Rohbaus in voller Höhe ausbezahlt.
Die Stadt kann den Zuschuss ohne Einhaltung einer Frist und mit sofortiger Fälligkeit zurückfordern, wenn vor Ablauf von 8 Jahren
Für jedes volle Jahr einer bestimmungsgemäßen Verwendung des Baukostenzuschusses innerhalb der 8-jährigen Bindungsfrist kann dem Zuschussnehmer ein Achtel des bewilligten Betrages belassen werden.
Die Förderung wird grundsätzlich für jeden Antragsteller nur einmalig gewährt.
Der Zuschuss muss vom Erwerber des Baugrundstücks vor dem Abschluss eines notariellen Kaufvertrages beim Magistrat der Stadt Hungen schriftlich beantragt werden. Entsprechende Antragsformulare sind bei der Stadtverwaltung, Fachbereich 3 (Technische Dienste), erhältlich. Der Magistrat entscheidet im Rahmen dieser Richtlinie über die Gewährung des Zuschusses.
Maßgebend für die Berücksichtigung eines Antrags ist das Eingangsdatum. Werden fehlende Unterlagen nicht vollständig vorgelegt, gilt als Eingangsdatum der Tag, an dem die letzten angeforderten Unterlagen eingehen.
Die Förderrichtlinie tritt zum 01.11.2011 in Kraft und ist zunächst bis zum 31. Dezember 2014 befristet. Am Ende des Förderzeitraumes entscheidet die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hungen auf der Grundlage eines Sachstandsberichtes des Magistrats der Stadt Hungen über eine weitere Verlängerung der Geltungsdauer.
Hungen, den 12.10.2011
Der Magistrat der Stadt Hungen
D.S.
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gez. W e b e r Bürgermeister |
gez. Wengorsch Erster Stadtrat |