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Dorferneuerung

Förderung von privaten Projekten

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung hat als Förderschwerpunkt zur Erneuerung der hessischen Dörfer die Hungener Ortsteile Obbornhofen, Langt und Rabertshausen anerkannt und in das Dorferneuerungsprogramm aufgenommen.

Neben der Förderung kommunaler Projekte können auch Privatmaßnahmen gefördert werden. Im Rahmen der Dorferneuerung können beispielsweise Sanierungsmaßnahmen an ortsbildprägenden Gebäuden, Umbauten alter Bausubstanz oder auch Planungskosten für Um- und Ausbaumaßnahmen gefördert werden.

Für private Vorhaben werden nicht zurückzahlbare Zuschüsse gewährt. Der Zuschuss beläuft sich in der Regel auf 30% der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens 20.000 Euro. Über diese Förderung hinaus können auch Fördermittel bei der Neuschaffung von Wohnraum oder arbeitsplatzschaffenden Maßnahmen beantragt werden.
 

Was kann gefördert werden?

Planungskosten für Um- und Ausbaumaßnahmen; Sondergutachten z.B. Architektenleistungen.

Sanierungsmaßnahmen an ortsbildprägenden Gebäuden.

Sicherung und Wiederherstellung konstruktiver Bauteile (Grundsanierung) z.B. Erd-, Mauer- und Betonarbeiten, Zimmer- und Holzbauarbeiten, Dachdecker- und Klempnerarbeiten, Fenster und Haustüren, Außenputz- und Anstricharbeiten, Außenfensterbänke und –treppen.

Maßnahmen des Innenausbaus zur Energieeinsparung und Verbesserung der Wohnhygiene.

Schaffung neuen Wohnraums durch Umnutzung bestehender Fläche wie z.B. leerstehender Scheunen, Nebengebäude oder Dachgeschossausbau.
 

Das Antrags- und Bewilligungsverfahren

Kontaktaufnahme:
mit dem zuständigen Beratungsbüro, der Abteilung Dorf- und Regionalentwicklung in Wetzlar oder mit der Gemeindeverwaltung / dem Ortsvorsteher.
 

Ortstermin:
wird vereinbart – fachkundige, kostenlose Beratung durch das beauftragte Planungsbüro, Information über Fördermöglichkeiten.
 

Antragsstellung:
Kostenvoranschläge und Angebote der ausführenden Firmen bzw. Kostenschätzungen durch Architekten können zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular und erforderlichen Genehmigungen sowie Bildern des Objektes direkt bei der Abteilung Dorf- und Regionalentwicklung eingereicht werden.
 

Bewilligung:
Wenn die Maßnahme förderungsfähig ist und noch nicht mit den Arbeiten begonnen worden ist.
 

Durchführung der Maßnahme:
erst nach erhalt des schriftlichen Bewilligungsbescheides entsprechend der im Ortstermin getroffenen Vereinbarungen und der Auflagen im Bewilligungsbescheid.
 

Abrechnung der Maßnahme:
nach Abschluss der Maßnahme und durch Vorlage von Auszahlungsantrag und Rechnungen bei der Abteilung Dorf- und Regionalentwicklung.